Abmeldung ins Ausland

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Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung maximal sieben Tage im Voraus durchgeführt werden kann.

 

Sollten weitere Familienangehörige (Ehegatte, minderjährige Kinder) verziehen, können Sie dieses Formular verwenden, wenn Sie bisher und künftig in einer gemeinsamen Wohnung leben. Wenn das nicht der Fall ist, bitten wir alle betroffenen Familienangehörigen das Formular einzeln auszufüllen.

 

 

Allgemeine Angaben

Sie können Ihre Abmeldung ins Ausland auch mit der eID-Funktion Ihres Ausweises über Vois-Online vornehmen.

 

Ihre Abmeldebestätigung erhalten Sie dort sofort zu Download. Sollten Sie mit diesem Formular fortfahren, kann die Bearbeitung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte geben Sie Ihre Personendaten sowie Ihren Wohnsitz in Leipzig an.
Angaben zum weiteren Wohnsitz in Deutschland
Angaben zu weiteren Familienangehörigen

Bitte geben Sie die neue Anschrift im Ausland an. Die Angabe des Staates ist ausreichend. Sollten Sie mehrere Staaten bereisen, genügt die Angabe des ersten Staates. 

Abmeldebestätigung

Ihre Abmeldung wird nach Prüfung vorgenommen. Sollten sich Fragen ergeben haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Unterschrift kann mit der Maus oder, bei Endgeräten mit Touchscreen, mit dem Finger erfolgen.

Falls Sie sich nicht über dieses Fomular abmelden wollen, können Sie auch in einem Bürgerbüro der Stadt Leipzig vorsprechen.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.