Schritt 1: Eingabe der Merkmale
Schritt 2: Ergebnisprotokoll

Mietspiegelrechner

Leipziger Mietspiegel 2025 - 2027

Mit dem Mietspiegelrechner können Sie für Ihre Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen.

 

Grundlage für die Berechnung ist der seit dem 01.07.2025 gültige Leipziger Mietspiegel 2025 - 2027. Wir empfehlen, bevor Sie die Berechnung durchführen, die Broschüre "Leipziger Mietspiegel 2025-2027" zu lesen.

 

Um ein korrektes Ergebnis zu erhalten, gehen Sie folgende Fragestellungen gewissenhaft durch. Merkmale, die nicht zutreffend sind, können frei gelassen werden. Weitere Informationen zu einzelnen Merkmalen erhalten Sie im Stichwortverzeichnis des Leipziger Mietspiegels ab Seite 23.

 

Der Mietspiegelrechner ist ein Angebot der Stadt Leipzig. Für ein Mieterhöhungsersuchen oder die Berechnung einer Neuvertragsmiete ist gemäß

§ 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Broschüre "Leipziger Mietspiegel 2025 - 2027" rechtlich bindend.

Lage der Wohnung
Grundbetrag nach Wohnfläche

Die Wohnfläche ist die Fläche, die im Mietvertrag angegeben ist. Bruchteile sind auf ganze Quadratmeter auf- bzw. abzurunden.

Die Wohnfläche umfasst die Größe der gesamten Wohnung und ist in der Regel aus dem Mietvertrag zu entnehmen. Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen, die ausschließlich zur Wohnung gemäß Wohnflächenverordnung gehören.

Eines der beiden Auswahlfelder muss ausgefüllt sein.

Baujahr der Wohnung

Das Baujahr ist grundsätzlich das Jahr, in dem das Gebäude fertiggestellt wurde. Bei Häusern, die völlig zerstört und neu aufgebaut wurden, ist das Jahr des Wiederaufbaus maßgeblich, bei grundlegender Modernisierung der Wohnung das ursprüngliche Baujahr des Hauses.

Erneuerung der Wohnung

Für den Faktor „Erneuerung“ müssen folgende Merkmale betrachtet werden:

  • Badausstattung
  • Bodenbeläge
  • Innentüren
  • Wohnungseingangstür
  • Heizkörper

Nicht anwendbar sind Merkmale, die im Zuge eines Neubaus eingebaut und seither nicht erneuert wurden.

Art der Wohnung

sind die Ausstattungsmerkmale, die von Vermieterinnen bzw. von Vermietern gestellt werden. Von Mieterinnen oder von Mietern auf eigene Kosten geschaffene oder veränderte Ausstattungsgegenstände der Wohnung zählen nicht darunter. Nähere Angaben können gegebenenfalls dem Wohnungsübergabeprotokoll entnommen werden.

Bitte kreuzen Sie folgende Auswahlfelder an, wenn das Merkmal zutrifft. Bitte beachten Sie die Hinweise.

Eine Einbauküche oder Einbauschränke zählen nicht zur Möblierung. Von möbliertem Wohnraum spricht man, wenn die Vermieterin bzw. der Vermieter den Mietraum ganz oder überwiegend mit Einrichtungsgegenständen (löffelfertig) ausgestattet hat. Bei einer teilmöblierten Wohnung ist die Grundausstattung vorhanden, jedoch ohne vollständige Erinchtung.

 

Die Ebenen von Maisonettewohnungen oder Galeriewohnungen zählen jeweils als einzelne Geschosse (z. B. Baisonettewohnung = 2 Geschosse). Ein eventuell vorhandesnes Souterrain (Kellerwohnung) zählt nicht als Geschoss.

Die Berücksichtigung der Merkmale, die sich auf die Art der Wohnung beziehen, können nur in Mehrfamilienhäusern Anwendung finden.

Ausstattungsmerkmale zur Heizung, Warmwasseraufbereitung und zu Leitungen

Bitte kreuzen Sie folgende Auswahlfelder an, wenn das Merkmal zutrifft. Bitte beachten Sie die Hinweise.

Das Merkmal "Fußbodenheizung in den Wohnräumen" findet nur Anwendung, wenn in mindestens der Hälfte der Wohnräume (ohne Küche, Bad und Flur) eine Fußbodenheizung vorhanden ist.

 

Hier kann nur ein Merkmal zutreffend sein.

Das Merkmal „keine Zentralheizung vorhanden“ kann nur in Mehrfamilienhäusern Anwendung finden.

 

Die Wohnung ist nicht an eine zentrale Heizanlage bzw. eine Gasetagenheizung angeschlossen. Die Wohnung wird ausschließlich dezentral z. B. durch eine Ofenheizung beheizt.

 

Keine zentrale Warmwasser-Aufereitung bedeutet, dass die Warmwasseraufbereitung direkt an der Wasserentnahmestelle (z.B. über Boiler
oder Durchlauferhitzer) erfoglt. Die Funktion ist unabhängig vom Heizsystem.

 

Das Merkmal "Wasser-, Gas- oder Elektroleitungen mindestens teilweise über Putz" ist auch dann zu berücksichtigen, wenn es einzeln und nicht in der gesamten Wohnung auftritt. Nicht darunter zu verstehen sind Heizleitungen, die aus der Wand zum Heizkörper führen.

Ausstattungsmerkmale der Küche

Bitte kreuzen Sie folgende Auswahlfelder an, wenn das Merkmal zutrifft. Bitte beachten Sie die Hinweise.

Das Merkmal kann nur in Mehrfamilienhäusern Anwendung finden.

 

Eine amerikanische (offene) Küche ist eine großzügige Küche, die sich nicht in einem separaten Raum befindet, sondern in einem Wohnraum (i. d. R. im Wohnzimmer) integriert ist. Der Küchenbereich muss mindestens 4 m² groß sein. Die Größe des Küchenbereichs bezieht sich nicht auf den Wohnbereich. Ein Küchenraum, der nur durch einen Durchgang (ohne Tür) zum Wohnbereich geöffnet wurde, ist keine amerikanische Küche.

Der Faktor für die Einbauküche ist dann zu berücksichtigen, wenn die Küche von der Vermieterin bzw. vom Vermieter gestellt wurde und aus fest montierten Küchenmöbeln inklusive Elektrogeräten besteht. Die Einbauküche muss im Wohnungsmietvertrag erwähnt sein, es darf kein extra Mietvertrag für die Küche vereinbart worden sein und keine zusätzlichen Kosten dafür anfallen.

Ausstattungsmerkmale des Badezimmers

Bitte kreuzen Sie folgende Auswahlfelder an, wenn das Merkmal zutrifft. Bitte beachten Sie die Hinweise.

 

Alle Zu- und Abschläge beziehen sich auf das Hauptbad (mit Wanne und/oder Dusche) der Wohnung.

Das Badezimmer ist ein gesonderter Raum innerhalb der Wohnung, der der Körperhygiene dient und über Duschkabine und/oder Badewanne und in der Regel über Waschbecken und Toilette verfügt

Eine bodengleiche oder ebenerdige Dusche ist eine stufenlos begeh- und befahrbare Dusche. Der Einstieg darf eine Höhe von 2 cm nicht übersteigen.

Die Ausstattungsmerkmale Handtuchwandheizkörper, Doppelwaschbecken und Bidet werden in Kombination betrachtet: Der passende Faktor ist zu berücksichtigen, wenn eines bzw. mindestens zwei der genannten Merkmale im Hauptbad vorhanden sind. Es kann nur einer der Faktoren angerechnet werden.

Ein Bidet ist ein Sitzwaschbecken, das im Bad zusätzlich zum Wasch- und. Toilettenbecken vorhanden ist

Ein unverkleideter Spülkasten ist ein Aufputzspülkasten. Der gesamte Spülkasten ist sichtbar montiert.

 

Ein Gäste-WC ist neben dem Bad/den Bädern ein zusätzlicher Raum mit Toilette innerhalb der Wohnung.

Ausstattungsmerkmal Fußboden

Hier ist der überwiegende Bodenbelag in den Wohnräumen (außer Bad, Küche, Flur) maßgebend. Eine Mehrfachauswahl ist nicht möglich.

 

Es ist der Belag zu berücksichtigen, den der Vermieter in der Wohnung oder des Hauses verlegt hat.

Damit sind Bodenbeläge unterschiedlicher Materialien (z. B. Laminat, Dielen, Parkett, Linoleum) gemeint, die auf dem Rohfußboden aufgebracht sind.

 

PVC-Belag ist ein Fußbodenbelag aus dem Kunststoff Polyvinylchlorid (zu unterscheiden von Linoleum und Vinylbelag).

Vinylbelag ist ein sehr strapazierfähiger Fußbodenbelag und wird in Planken verlegt. Durch seine Optik kann er mit Holz-, Stein- oder Metallbelägen verwechselt werden. Davon zu unterscheiden ist der Standard-PVC-Belag. Dieser wird von der Rolle verlegt.

Parkett ist ein Fußbodenbelag aus Vollholzstücken, die nach bestimmten Mustern zusammengesetzt sind (zu unterscheiden von Dielung und Laminat).

Ausstattungsmerkmal Fenster

Fenster mit Dreifachverglasung bestehen aus drei Glasscheiben und haben dadurch eine besondere Lärm- und Schalldämmung sowie eine verbesserte Energieeffizienz.

Mit Rollläden und Jalousien sind nur solche Verdunklungsmöglichkeiten gemeint, die außen an den Fenstern montiert sind.

 

weitere Ausstattungsmerkmale

Bitte kreuzen Sie folgende Auswahlfelder an, wenn das Merkmal zutrifft. Bitte beachten Sie die Hinweise.

Es ist die tatsächliche Größe des größten Balkons bzw. der Loggia oder einer anderen Freifläche zu berücksichtigen.

Achtung: Im Mietvertrag ist in der Regel nur die Hälfte oder ein Viertel der tatsächlichen Größe erfasst.

Der Pwk-Stellplatz  muss in der Grundmiete enthalten sein. Das Merkmal trifft nur auf Mehrfamilienhäuser zu.

Merkmal kann nur in Mehrfamilienhäusern Anwendung finden.

Das Merkmal „Aufzug“ ist auch dann zu berücksichtigen, wenn der Aufzug nicht auf jeder Etage hält.

 

Deckenspots sind in die Decke eingelassene punktförmige Beleuchtungskörper

 

Bei der indirekten Beleuchtung wird der Raum durch die Reflektion einer Lichtquelle erhellt. Das Licht blendet nicht und soll eine behagliche Stimmung erzeugen.

 

Feuerhemmende Türen weisen ein Zertifikat in der Zarge oder am Türblatt auf (T 30 oder El 2 30).

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Leipziger Mietspiegel 2025 - 2027

Gestalten Sie Ihr individuelles Ergebnisprotokoll

Mit der nachfolgenden Auswahl und den nachfolgenden Angaben können Sie Ihr Ergebnisprotokoll individuell zusammenstellen und sich per E-Mail als PDF-Dokument zusenden lassen. Das kann hilfreich sein, wenn Sie das Ergebnisprotokoll zusammen mit den Tabellen zum Leipziger Mietspiegel 2025-2027 Dritten vorlegen wollen.

 

Für die detaillierte Berechnung des Mittelwerts anhand der einzelnen Ausstattungsmerkmale steht Ihnen das Dokument "Tabellen zum Leipziger Mietspiegel 2025-2027" direkt als Download zur Verfügung.

 

Darüber hinaus können Sie sich Ihr Ergebnis in die Themen Mietpreisbremse, Mietpreisüberhöhung und Mietwucher einordnen lassen. Wenn Sie diese Einordnung wünschen, müssen Sie das aktiv ankreuzen und Ihre aktuelle tatsächlich zu zahlende Kaltmiete (in Euro je Quadratmeter) angeben.

Datum der Eingabe

Über Abweichungen und Ausnahmender Mietpreisbremse können Sie sich umfassend unter www.leipzig.de/mietpreisbremse informieren.

Über das Thema Mietpreisüberhöhung und Mietwucher können Sie sich unter www.leipzig.de/mietwucher informieren.

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Leipziger Mietspiegel 2025 - 2027

persönliche Daten

Das Ergebnis der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für die Wohnung.

Einordnung in den Spannbereich

 

Als Ausgangswert für die Miethöhe empfiehlt sich zunächst der Mittelwert der Miete. Zusätzliche wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde Merkmale können Einfluss auf die Miete haben. Diese Merkmale können in den Spannbereich eingeordnet werden und eine Abweichung vom Mittelwert begründen. Zur Einordnung in den Spannbereich lesen Sie bitte die Seiten 21 und 22 des Leipziger Mietspiegels 2025-2027.

Die unten aufgeführten Merkmale können für die Einordnung in den Spannbereich berücksichtigt werden, sofern diese zutreffend sind. Die Merkmale haben keinen Einfluss auf den Mittelwert der Miete, können aber zur Begründung des oberen und unteren Spannbereichs herangezogen werden. Die Aufzählung der Merkmale ist nicht abschließend. Die Auflistung soll Ihnen lediglich helfen, eine mögliche Abwägung für den Spannbereich treffen zu können.

 

Folgende wohnwerterhöhende Merkmale können für die Begründung des oberen Spannbereichs herangezogen werden:

  • energieeffiziente Wohnung (Energiebedarf gemäß Energieausweis Kennbuchstabe B oder besser)
  • Maisonette-, Galerie-, Loft-, oder Penthauswohnung
  • Garten zur alleinigen Nutzung (im Mehrfamilienhaus)
  • vollständige Barrierefreiheit der Wohnung, inkl. barrierefreiem Zugang über Hauseingang bis in die Wohunung

Folgende wohnwertmindernde Merkmale können für die Begründung des unteren Spannbereichs herangezogen werden:

  • Wohnung mit Dachschrägen (im Mehrfamilienhaus )
  • Küchenraum ohne Küchenfenster
  • Fenster einfach verglast
  • gemischter Bodenbelag in den Wohnräumen
  • Zustand des Wohngebäudes: eher ungepflegt, erneuerungsbedürftig
Einordnung zur Mietpreisbremse

Die Neuvertragsmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr als um 10 % überschreiten. Nachfolgend wird Ihnen die Berechnung der zulässigen orstüblichen Vergleichsmiete für die zulässige Neuvertragsmiete unter Berücksichtigung des Mittelwerts der Miete.

Der Freistaat Sachsen hat mit der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 31.05.2022 die Mietpreisbremse gemäß § 556d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Stadt Leipzig eingeführt. Die Mietpreisbremse tritt zum 13.07.2022 in Kraft und ist nach aktueller Rechtslage bis zum Ablauf des 31.12.2025 gültig.

 

Nach § 556d BGB darf damit ab 13.07.2022 die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (in Leipzig durch den Mietspiegel bestimmt) höchstens um 10 Prozent übersteigen, wenn der Mietvertrag über Wohnraum in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt.

 

Abweichungen unter Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Abweichungen von der sogenannten Mietpreisbremse sind möglich. Eine bereits höhere Vormiete oder eine Modernisierung innerhalb der letzten drei Jahre vor Mietbeginn kann eine Abweichung zulässig machen.

 

Umfassende Informationen finden sie auf www.leipzig.de/mietpreisbremse.

 

Bei der Ermittlung der Vormiete unberücksichtigt bleiben Mietminderungen sowie solche Mieterhöhungen, die mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart worden sind.

 

Bei der Berechnung der Miethöhe nach Modernisierung ergibt sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete plus umlagefähige Modernisierungskosten plus 10%.

Einordnung zur Mietpreisüberhöhung und Mietwucher

Eine Miete gilt als überhöht, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als

20 Prozent überschreitet (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Liegt eine Überhöhung um mehr als 50 Prozent vor , könnte es sich sogar um eine Straftat nach § 291 Strafgesetzbuch (StGB) handeln.

 

Den Verdacht auf eine überhöhte Miete können Sie online bei der Stadt Leipzig über das Melde-Formular einreichen.

 

Speichern Sie sich das hier erzeugte PDF-Dokument "Tabellen zum Leipziger Mietspiegel 2025-2027" ab. Sie benötige dieses Dokument für die Meldung der Mietpreisüberhöhung bzw. des Mietwuchers.

Sofern Ihre Kaltmiete bzw. Grundmiete (ohne Betriebs- und Heizkosten) einen der oben genannten Werte übersteigt, könnte eine Mietpreisüberhöhung oder ein Mietwucher vorliegen.

 

Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten beim Sozialamt, Sachgebiet Wohnen. Sie erreichen die Ansprechpartnerin Frau Lietz. unter der Telefonnummer 0341 123-6503 und unter der E-Mail mietwucher@leipzig.de.

Hinweis:

 

Wenn Sie das Formular absenden, erhalten Sie, sofern Sie eine E-Mail (Seite 2 dieses Formulars) angegeben haben, das Ergebnisprotokoll sowie das Dokument "Tabellen zum Leipziger Mietspiegel 2025-2027" per E-Mail.

 

Ihre Daten werden nicht gespeichert. Das Formular wird nicht an die Stadt Leipzig übergeben.

 

Haben Sie Wünsche, Anregungen oder wollen Kritik zum Online-Rechner angeben, nutzen Sie bitte die Mail mietspiegel@leipzig.de.

 

Hinweis:

 

Wenn Sie das Formular absenden, erhalten Sie "Tabellen zum Leipziger Mietspiegel 2025-2027" als Download.

 

Haben Sie Wünsche, Anregungen oder wollen Kritik zum Online-Rechner angeben, nutzen Sie bitte die Mail mietspiegel@leipzig.de.

 

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