Entsprechend der Gebührensatzung für die Benutzung des Stadtarchivs Leipzig ist die Bearbeitung von schriftlichen Anfragen gebührenpflichtig.
 
Pro angefangene 15 Minuten Arbeitszeit entstehen Gebühren in Höhe von 14,00 EUR. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist mit mindestens 45 Minuten Bearbeitungszeit zu rechnen. 
 
Die Gebühr wird unabhängig vom Rechercheergebnis erhoben. Dies bedeutet, dass die Gebühren für die aufgewendete Bearbeitungszeit auch dann zu entrichten sind, wenn keine Informationen ermittelt werden konnten. 
 
Für die Anfertigung von Kopien und Scans werden erhoben: 3,00 EUR Grundgebühr, pro Scan 2,00 EUR, pro DIN A4 Kopie 1,00 EUR, pro DIN A3 Kopie 2,00 EUR sowie ggf. Porto- und Versandkosten.
 
Weitere Informationen zu Gebühren können Sie unser Gebührensatzung entnehmen. 
Wenn Sie Ihre Anfrage aus dem Ausland stellen, sind die anfallenden Gebühren in Vorkasse zu entrichten. Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage wird Ihnen ein Gebührenbescheid per E-Mail zugesandt. Nach Begleichung des Gebührenbescheides werden die ermittelten Informationen und ggf. die angeforderten Reproduktionen per E-Mail oder per Post versandt.
Sollte der gewählte Betrag zur Beantwortung Ihrer Anfrage nicht ausreichend sein, werden Sie darüber vorab informiert.