Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Meldung Mietpreisüberhöhung

Hinweis wegen Verdacht der Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG)

Mit dem Ausfüllen des nachfolgenden Formulars melden Sie einen Verdacht auf eine überhöhte Miete. Das Sozialamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Es wird empfohlen, vor Ausfüllen des Formulars die ortsübliche Vergleichsmiete anhand des Mietspiegelrechners zu berechnen und als PDF lokal abzuspeichern. Das Dokument wird als Nachweis beim Ausfüllen des Formulars benötigt.

Persönliche Angaben

Nach Absenden des Formulars müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Erst nach der Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse, werden Ihre Angaben an das Sozialamt übermittelt.

 

Hinweis: Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner.

Angaben zum/zur Vermieter/-in

Meldung Mietpreisüberhöhung

Angaben zum Mietverhältnis, Mietpreis und Zustandekommen des Mietvertrages

Angaben zum Mietverhältnis

Falls das Mietverhältnis bereits beendet wurde, geben Sie bitte das Mietvertragsende an.

Ab Ende des Mietvertrags beginnt die Verjährungsfrist zu wirken. Man spricht hier von einer Verfolgungsverjährung. Mit Ende des Mietvertrags beginnt die Frist der Verfolgungsverjährung von 3 Jahren.


Angaben zum Mietpreis

Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung

Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung zusammengefasst

sonstige Kosten

Angaben zum Zustandekommen des Mietvertrages

Meldung Mietpreisüberhöhung

Beweismittel als Anlage zur Meldung

Folgende Unterlagen bitte beilegen

Die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie mithilfe des aktuellen Mietspiegels berechnen. Am besten nutzen Sie den Online-Rechner unter www.leipzig.de/mietspiegel.

sonstiger Schriftverkehr

Meldung Mietpreisüberhöhung

Auskunft über Sozialleistungsbezug

Auswahl Sozialleistungsträger

Wenn Sie aktuell oder in der Zeit, in der die überhöhte Miete gezahlt wurde, Sozialleistungen bezogen haben, geben Sie nachfolgend bitte den Sozialleistungsträger und das Aktenzeichen an.

Meldung Mietpreisüberhöhung

Hinweise

Hinweise
  1. Ergibt sich nach Vorprüfung Ihrer Angaben ein Anfangsverdacht, wird ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren ist eine Besichtigung Ihrer Wohnung erforderlich. Hierfür wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
  2. Als Anzeigende/-r sind Sie kein/-e Verfahrensbeteiligte/-r und haben deshalb keinen Einfluss auf das Verfahren. Sie werden unaufgefordert informiert, wenn es zu einer Mietreduzierung/ Rückerstattung überzahlter Beträge kommt oder das Verfahren eingestellt wird.

Bitte teilen Sie uns jede Veränderung in Ihrem Mietverhältnis oder einen bevorstehenden Auszug rechtzeitig mit.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns unter 0341/123-6503 oder per E-Mail mietwucher@leipzig.de.

Als anzeigeerstattende Person sind Sie zugleich Zeugin/Zeuge im Ordnungswidrigkeitsverfahren.

 

Sie werden im Ordnungswidrigkeitenverfahren (auch gegenüber der/dem Betroffenen und im Falle einer Verhandlung vor Gericht) als Zeugin/Zeuge benannt. Wir weisen darauf hin, dass Ihre vollständigen persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc.) bei einer Akteneinsicht bekannt werden. Außerdem sind Sie zu einem möglichen Erscheinen vor Gericht verpflichtet. Vorgenanntes gilt auch, wenn anstatt eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ein Strafverfahren eingeleitet werden sollte.

 

Hinweis: Nach Versenden Ihrer Daten, müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigen, damit Ihre Daten abschließend an das Sozialamt übermittelt werden. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

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