Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Meldung Mietpreisüberhöhung

Hinweis wegen Verdacht der Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG)

Mit dem Ausfüllen des nachfolgenden Formulars melden Sie einen Verdacht auf eine überhöhte Miete. Das Sozialamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Es wird empfohlen, vor Ausfüllen des Formulars die ortsübliche Vergleichsmiete anhand des Mietspiegelrechners zu berechnen und als PDF lokal abzuspeichern. Das Dokument wird als Nachweis beim Ausfüllen des Formulars benötigt.

Persönliche Angaben
Angaben zum/zur Vermieter/-in

Meldung Mietpreisüberhöhung

Angaben zum Mietverhältnis, Mietpreis und Zustandekommen des Mietvertrages

Angaben zum Mietverhältnis

Falls das Mietverhältnis bereits beendet wurde, geben Sie bitte das Mietvertragsende an.

Ab Ende des Mietvertrags beginnt die Verjährungsfrist zu wirken. Man spricht hier von einer Verfolgungsverjährung. Mit Ende des Mietvertrags beginnt die Frist der Verfolgungsverjährung von 3 Jahren.


Bitte machen Sie die Angaben zu der Wohnung, bzw. dem Mietvertrag zu dem Sie den Verdacht auf überhöhte Miete melden wollen.

Angaben zum Mietpreis

Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung

Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung zusammengefasst

Angaben zum Zustandekommen des Mietvertrages

Meldung Mietpreisüberhöhung

Beweismittel als Anlage zur Meldung

Folgende Unterlagen bitte beilegen

Die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie mithilfe des aktuellen Mietspiegels berechnen. Am besten nutzen Sie den Online-Rechner unter www.leipzig.de/mietspiegel.

Meldung Mietpreisüberhöhung

Auskunft über Sozialleistungsbezug

Auswahl Sozialleistungsträger

Wenn Sie aktuell oder in der Zeit, in der die überhöhte Miete gezahlt wurde, Sozialleistungen bezogen haben, geben Sie nachfolgend bitte den Sozialleistungsträger und das Aktenzeichen an.

Meldung Mietpreisüberhöhung

Hinweise

Hinweise
  1. Ergibt sich nach Vorprüfung Ihrer Angaben ein Anfangsverdacht, wird ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren ist eine Besichtigung Ihrer Wohnung erforderlich. Hierfür wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
  2. Als Anzeigende/-r sind Sie kein/-e Verfahrensbeteiligte/-r und haben deshalb keinen Einfluss auf das Verfahren. Sie werden unaufgefordert informiert, wenn es zu einer Mietreduzierung/ Rückerstattung überzahlter Beträge kommt oder das Verfahren eingestellt wird.

Bitte teilen Sie uns jede Veränderung in Ihrem Mietverhältnis oder einen bevorstehenden Auszug rechtzeitig mit.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns unter 0341/123-6503 oder per E-Mail mietwucher@leipzig.de.

Als anzeigeerstattende Person sind Sie zugleich Zeugin/Zeuge im Ordnungswidrigkeitsverfahren.

 

Sie werden im Ordnungswidrigkeitenverfahren (auch gegenüber der/dem Betroffenen und im Falle einer Verhandlung vor Gericht) als Zeugin/Zeuge benannt. Wir weisen darauf hin, dass Ihre vollständigen persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc.) bei einer Akteneinsicht bekannt werden. Außerdem sind Sie zu einem möglichen Erscheinen vor Gericht verpflichtet. Vorgenanntes gilt auch, wenn anstatt eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ein Strafverfahren eingeleitet werden sollte.

 

Datenschutzinformation zum Formular „Meldung Mietpreisüberhöhung“

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Zur effizienteren Bearbeitung Ihres Anliegens wurde das Onlinemodul „Meldung Mietpreisüberhöhung“ eingerichtet.
In den Formularfeldern werden persönliche Daten erhoben. Sie sind demzufolge betroffene Person nach Artikel 4 Ziffer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c/e DSGVO ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zulässig.

Herkunft der Daten

Die von Ihnen gemachten Angaben in den Formularfeldern.

Datenverarbeitung

Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 EU-Datenschutzgrundverordnung).
Ihre Daten werden nach 30 Tagen gelöscht.

Empfänger von Daten

Ihre Daten werden an das Sozialamt sowie im weiteren Verfahren der Bußgeldbehörde oder der Staaatsanwaltschaft zur Verfolgung und Ahndung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und § 291 Strafgesetzbuch übermittelt.

Dauer der Speicherung

Ihre Angaben werden bis 10 Jahre nach Sachverhaltsermittlung gespeichert.

Betroffenenrechte

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Für die Verarbeitung verantwortlich:
Stadt Leipzig, Sozialamt, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-4529, E-Mail: sozialamt@leipzig.de

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig:
Stadt Leipzig, Datenschutzbeauftragter, 04092 Leipzig, Telefon: 0341 123-2247,
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de oder an die Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sächsische Datenschutzbeauftragte,
Postfach 11 01 32, 01330 Dresden,
Telefon: 0351 85471-101,
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de,
wenden.

Datenschutzinformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Verfolgung, Ahndung und Vollstreckung von Ordnungswidrigkeiten

Die Zentrale Bußgeldbehörde verarbeitet personenbezogene Daten zur Verfolgung, Ahndung und Vollstreckung von Ordnungswidrigkeiten, für die die Stadt Leipzig nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie dahingehend erlassener bundes- beziehungsweise landesrechtlicher Bestimmungen sachlich und örtlich zuständig ist. Die sachliche Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht bestimmt sich nach der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (OWiZuVO), soweit Bundesrecht oder Landesgesetze hierzu nichts regeln.

In diesem Zusammenhang werden personenbezogene Daten verarbeitet, die der Stadt Leipzig mitgeteilt oder im Rahmen von Beweiserhebungen und -sicherungen im Bußgeldverfahren erhoben werden. Dies kann neben Angaben zur im Verfahren betroffenen Person insbesondere auch Namen und Kontaktdaten (zum Beispiel E Mailadresse, postalische Anschrift, Telefonnummer) von Zeugen und Geschädigten sowie weitere personenbezogene Angaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Sachverhalt umfassen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von § 3 ff Sächsisches Datenschutzumsetzungsgesetz in Verbindung mit den Vorschriften des OWiG, der Strafprozessordnung (StPO) und des 3. Teils Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Vorschriften der StPO und des 3. Teils BDSG finden Anwendung über § 46 Absatz 1 OWiG sowie § 500 StPO.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
04092 Leipzig

Kontaktstelle beim Verantwortlichen

Stadt Leipzig
Ordnungsamt – Zentrale Bußgeldbehörde
04092 Leipzig
E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
Telefon: 0341 123-8760

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
04092 Leipzig
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
Telefon: 0341 123-2247
 

Datenübermittlung und Dauer der Speicherung

Personenbezogene Daten werden anderen Personen oder Stellen nur offengelegt, soweit dies im Einzelfall zur Ahndung, Verfolgung oder Vollstreckung von Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufklärung des Sachverhaltes und der Ermittlung der zur Belastung und Entlastung dienenden Umstände, beispielsweise:

•    Kraftfahrtbundesamt (Kennzeichenabfrage in Verbindung mit Halterauskunft),
•    Meldebehörden (Anschriftenermittlung),
•    Fachämter, externe Fachbehörde oder andere Zeugen.

Eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die Tat eine Straftat ist (§ 41 OWiG).

Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie nicht länger für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, benötigt werden und eine längere Speicherung nicht durch Rechtsvorschriften (§ 46 Absatz 1 OWiG, § 75 BDSG und § 489 in Verbindung mit §§ 484, 485 StPO) erlaubt ist.

Bei Einzahlungen oder Auszahlungen müssen die (begründenden) Unterlagen nach haushaltsrechtlichen Vorschriften für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt werden (§§ 33, 34 Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung).

Eine Übermittlung personenbezogener an Drittländer ist nicht vorgesehen.

Rechte betroffener Personen

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutzbeauftragten (§§ 57, 58, 60 BDSG).

Kontaktdaten der Sächsischen Datenschutzbeauftragten:

Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: 0351 85471-101
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

 

 

Hinweis: Nach Versenden Ihrer Daten, müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigen, damit Ihre Daten abschließend an das Sozialamt übermittelt werden. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

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