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Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon 123-5959 oder per E-Mail unter sondernutzungen@leipzig.de.
In den folgenden Schritten stellen Sie einen Antrag auf Durchführung einer nichtkommerziellen Open-Air-Kulturveranstaltung.
Hierzu stehen Ihnen im vereinfachten Genehmigungsverfahren neun Grünflächen im Leipziger Stadtgebiet zur Verfügung. Informationen zu den Flächen, den spezifischen Rahmenbedingungen und den zulässigen Schallimmissionen erhalten Sie auf der Informationsseite zu Veranstaltungsflächen.
Antragssteller/-in
Name Vereinigung / Institution / Trägerstruktur
Vorname*
Nachname*
Anschrift und Kontakt
Straße*
Hausnummer*
Postleitzahl*
Ort*
Telefonnummer
E-Mail*
Ansprechpartner/-in vor Ort
Telefonnummer*
E-Mail
Veranstaltungsdaten
Unter welchem Namen soll die Veranstaltung stattfinden?*
Auf welcher Fläche soll die Veranstaltung stattfinden?*
An welchem Tag soll die Veranstaltung stattfinden?*
Besuchendenanzahl*
Hierbei wird die Personenanzahl abgefragt, die sich maximal gleichzeitig auf der Veranstaltungsfläche befinden wird.
Die maximale Anzahl ist abhängig von der Flächenauswahl.
Personenanzahl Veranstalter/-in*
Beginn Aufbau (Uhrzeit)*
Beginn der Veranstaltung (Uhrzeit)*
Ende der Veranstaltung (Uhrzeit)*
Ende Abbau (Uhrzeit)*
Wird es bei der Veranstaltung Beschallung (elektronische Verstärkung) geben?*
Art der Beschallung*
Ich muss bei meiner Veranstaltung den Ort und die Ausrichtung der Beschallung nach dem Schallimmissionssteckbrief (Merkblätter der Schallimmisssionsprognose auf www.leipzig.de/open-airs/) festlegen. Dabei muss ich den richtigen Schallimmissionssteckbrief je nach Art der Beschallung (siehe oben) für die Fläche beachten. *
Die Steckbriefe finden Sie auf der Homepage www.leipzig.de/open-airs/ mit Klick auf eine Fläche.
Ich habe dafür zu sorgen, dass die in den Schallimmissionssteckbriefen festgelegten maximalen Versorgungspegel und die beschallte Fläche bei meiner Veranstaltung nicht überschritten werden.*
Die maximalen Versorgungspegal und zu beschallende Fläche finden Sie in den Steckbriefen auf der Homepage www.leipzig.de/open-airs/ mit Klick auf eine Fläche.
Beginn der Beschallung (Uhrzeit)*
Ende der Beschallung (Uhrzeit)*
Wenn die Beschallung Ihrer Veranstaltung die in den Schallimmissionssteckbriefen errechneten Lautstärkepegel überschreiten soll (egal ob tagsüber oder nachts (nach 22 Uhr)), müssen Sie bei der Immissionsschutzbehörde der Stadt Leipzig ein so genanntes "Seltenes Ereignis" beantragen.
Informationen dazu, was ein "Seltenes Ereignis" ist, erhalten Sie in den FAQs auf www.leipzig.de/open-airs/.
Möchten Sie für Ihre Veranstaltung ein so genanntes "Seltenes Ereignis" beantragen?*
Antrag auf ein "Seltenes Ereignis"
Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz
Es besteht kein Ansprch auf Genehmigung eines "Seltenen Ereignisses". Die Immissionsschutzbehörde der Stadt Leipzig prüft jeden Antrag im Einzelfall.
Bitte informieren Sie sich in den FAQs zu den Open-Air-Flächen über die Voraussetzungen für die Genehmigung eines "Seltenen Ereignisses".
Geplanter Versorgungspegel in dB(A)*
Zeitpunkt der Einpegelung*
Abstand zur nächsten Wohnbebauung bzw. "schutzwürdigen Bebauung" (siehe FAQs) in Meter
Schallschutzverantwortliche/-r
Telefon*
Schallschutzbüro für die Einpegelung der Anlage
Firmenname*
Telefon
Bitte erläutern Sie die
Standortgebundenheit
Eine hohe Standortgebundenheit liegt vor, wenn die Veranstaltung aus der inneren Logik heraus an diesen Standort gebunden ist. Ebenso können hierbei Veranstaltungen mit mindestens kommunaler Bedeutung gewertet werden.
und/oder die
Soziale Adäquanz und Akzeptanz
Die soziale Adäquanz und Akzeptanz liegt vor, wenn die Veranstaltung eine soziale Funktion und Bedeutung hat. Sozial adäquat sind beispielsweise örtlich einmalige Jugendfestivals. Sozial akzeptiert ist zum Beispiel das von einem Großteil der Anwohnenden zumindest geduldete Stadtfest.
sowie die
Unvermeidbarkeit / Zumutbarkeit (Getroffene Lärmschutzmaßnahmen)*
Bitte erläutern Sie, welche technischen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen Sie zur Reduzierung des notwendigen Versorgungspegels unternehmen und wie Sie das Überschreiten von Geräusspitzen von 90 dB (A) tagsüber bzw. 55 dB (A) nachts vermeiden werden.
Speisen und Getränke
Ich biete bei meiner Veranstaltung Speisen und/oder Getränke an.*
Nachweis Gewerbeerlaubnis*
Toiletten und Abfallentsorgung
Nachweis mobiler Toiletten
Der Nachweis kann separat nachgereicht werden. Er muss jedoch spätestens einen Werktag vor der Veranstaltung im Amt für Stadtgrün und Gewässer vorliegen.
Informationen zu den notwendigen mobilen Toiletten entnehmen Sie den FAQs.
Nachweis Abfallsäcke
Informationen zu den notwendigen Abfallbeuteln entnehmen Sie den FAQs.
Versicherungen
Nachweis Veranstalter/-innenhaftpflicht (empfohlen)
Sie benötigen nicht zwingend eine Versicherung. Wir empfehlen aber den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung. So gut man sich auch vorbereitet – Schäden können immer passieren. Mit einer Veranstalterhaftpflicht sichern Sie sich für den Fall von beispielsweise Personenschäden, Haftpflichtschäden oder eigenen Sachschäden ab. Ohne solch eine Versicherung haften Sie als Veranstalter/-in im Schadensfall persönlich. Mehr Infos zu dem Thema erhalten Sie bei Touring Artists.
Einfahrtgenehmigung
Ich möchte aus logistischen Gründen mit motorisierten Fahrzeugen die Veranstaltungsfläche befahren und benötige hierfür eine Einfahrtgenehmigung.
Hinweis: Auch für Lieferanten (z.B. Toiletten, Getränke) wird eine Einfahrtgenehmigung benötigt.
*
Bitte geben Sie an, für welche Fahrzeuge Sie eine Einfahrtgenehmigung benötigen.
Im Rahmen der Nutzungsgebühr des Amts für Stadtgründ und Gewässer sind drei Einfahrtgenehmigungen enthalten.
Jede weitere Einfahrtgenehmigung kostet zusätzlich (PKW 10 €, Transporter 15 €, LKW 20 €).
Sie können weitere Fahrzeuge mit dem "+"-Symbol hinzufügen.
Fahrzeugtyp*
Kennzeichen
Weitere Informationen, die Sie uns mitteilen möchten
Ich habe die Informationen zum Datenschutz (Seitenende) gelesen.*