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Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis

zur Durchführung einer nichtkommerziellen Open-Air-Kulturveranstaltung im Bereich öffentlicher Grünflächen der Stadt Leipzig

Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon 123-5959 oder per E-Mail unter sondernutzungen@leipzig.de.

In den folgenden Schritten stellen Sie einen Antrag auf Durchführung einer nichtkommerziellen Open-Air-Kulturveranstaltung.

 

Hierzu stehen Ihnen im vereinfachten Genehmigungsverfahren neun Grünflächen im Leipziger Stadtgebiet zur Verfügung. Informationen zu den Flächen, den spezifischen Rahmenbedingungen und den zulässigen Schallimmissionen erhalten Sie auf der Informationsseite zu Veranstaltungsflächen.

Antragssteller/-in

Anschrift und Kontakt

Ansprechpartner/-in vor Ort

Veranstaltungsdaten

Hierbei wird die Personenanzahl abgefragt, die sich maximal gleichzeitig auf der Veranstaltungsfläche befinden wird.

Die maximale Anzahl ist abhängig von der Flächenauswahl.

Hierbei wird die Personenanzahl abgefragt, die sich maximal gleichzeitig auf der Veranstaltungsfläche befinden wird.

Hierbei wird die Personenanzahl abgefragt, die sich maximal gleichzeitig auf der Veranstaltungsfläche befinden wird.

Hierbei wird die Personenanzahl abgefragt, die sich maximal gleichzeitig auf der Veranstaltungsfläche befinden wird.

Die Steckbriefe finden Sie auf der Homepage www.leipzig.de/open-airs/ mit Klick auf eine Fläche.

Die maximalen Versorgungspegal und  zu beschallende Fläche finden Sie in den Steckbriefen auf der Homepage www.leipzig.de/open-airs/ mit Klick auf eine Fläche.


Wenn die Beschallung Ihrer Veranstaltung die in den Schallimmissionssteckbriefen errechneten Lautstärkepegel überschreiten soll (egal ob tagsüber oder nachts (nach 22 Uhr)), müssen Sie bei der Immissionsschutzbehörde der Stadt Leipzig ein so genanntes "Seltenes Ereignis" beantragen.

Informationen dazu, was ein "Seltenes Ereignis" ist, erhalten Sie in den FAQs auf www.leipzig.de/open-airs/.

Informationen dazu, was ein "Seltenes Ereignis" ist, erhalten Sie in den FAQs auf www.leipzig.de/open-airs/.

Antrag auf ein "Seltenes Ereignis"

Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz

 

Es besteht kein Ansprch auf Genehmigung eines "Seltenen Ereignisses". Die Immissionsschutzbehörde der Stadt Leipzig prüft jeden Antrag im Einzelfall.

 

Bitte informieren Sie sich in den FAQs zu den Open-Air-Flächen über die Voraussetzungen für die Genehmigung eines "Seltenen Ereignisses".

Informationen dazu, was ein "Seltenes Ereignis" ist, erhalten Sie in den FAQs auf www.leipzig.de/open-airs/.

Schallschutzverantwortliche/-r

Schallschutzbüro für die Einpegelung der Anlage

Bitte erläutern Sie die

  •  

Eine hohe Standortgebundenheit liegt vor, wenn die Veranstaltung aus der inneren Logik heraus an diesen Standort gebunden ist. Ebenso können hierbei Veranstaltungen mit mindestens kommunaler Bedeutung gewertet werden.

und/oder die

  •  

Die soziale Adäquanz und Akzeptanz liegt vor, wenn die Veranstaltung eine soziale Funktion und Bedeutung hat. Sozial adäquat sind beispielsweise örtlich einmalige Jugendfestivals. Sozial akzeptiert ist zum Beispiel das von einem Großteil der Anwohnenden zumindest geduldete Stadtfest.

sowie die

Bitte erläutern Sie, welche technischen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen Sie zur Reduzierung des notwendigen Versorgungspegels unternehmen und wie Sie das Überschreiten von Geräusspitzen von 90 dB (A) tagsüber bzw. 55 dB (A) nachts vermeiden werden.

Speisen und Getränke

Toiletten und Abfallentsorgung

Der Nachweis kann separat nachgereicht werden. Er muss jedoch spätestens einen Werktag vor der Veranstaltung im Amt für Stadtgrün und Gewässer vorliegen.

Informationen zu den notwendigen mobilen Toiletten entnehmen Sie den FAQs.

Der Nachweis kann separat nachgereicht werden. Er muss jedoch spätestens einen Werktag vor der Veranstaltung im Amt für Stadtgrün und Gewässer vorliegen.

Informationen zu den notwendigen Abfallbeuteln entnehmen Sie den FAQs.

Versicherungen

Sie benötigen nicht zwingend eine Versicherung. Wir empfehlen aber den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung.
So gut man sich auch vorbereitet – Schäden können immer passieren. Mit einer Veranstalterhaftpflicht sichern Sie sich für den Fall von beispielsweise Personenschäden, Haftpflichtschäden oder eigenen Sachschäden ab. Ohne solch eine Versicherung haften Sie als Veranstalter/-in im Schadensfall persönlich. Mehr Infos zu dem Thema erhalten Sie bei Touring Artists.

Einfahrtgenehmigung

Bitte geben Sie an, für welche Fahrzeuge Sie eine Einfahrtgenehmigung benötigen.

 

Im Rahmen der Nutzungsgebühr des Amts für Stadtgründ und Gewässer sind drei Einfahrtgenehmigungen enthalten.

Jede weitere Einfahrtgenehmigung kostet zusätzlich (PKW 10 €, Transporter 15 €, LKW 20 €).

 

Sie können weitere Fahrzeuge mit dem "+"-Symbol hinzufügen.

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