Antrag auf Aufenthaltstitel

Chancenaufenthaltsrecht

Willkommen
Grundsätzliches
Straftaten
Ergebnis

Wir prüfen mit kurzen Fragen, ob Sie die Voraussetzungen für den Antrag zum Chancenaufenthalt erfüllen.

Im Anschluss können Sie einen Online-Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz) stellen.

Ihre Eingaben werden verschlüsselt an die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig übermittelt. Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, können Sie sich eine Kopie Ihrer Daten bis zu 30 Minuten danach im zip-Format herunterladen.

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Erteilungsvoraussetzungen

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Folgende Geldstrafen bleiben grundsätzlich außer Betracht:

  • Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen
  • Geldstrafen von insgesamt bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können
  • Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten

Wenn Sie wissen möchten, ob zu Ihrer Person Strafen vermerkt sind, können Sie ein Führungszeugnis in einem Bürgerbüro beantragen. Informationen erhalten Sie dazu auf der Seite des Bürgerservice.

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Prüfung erfolgreich

Voraussetzungen liegen nicht vor

Aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben erfüllen Sie die grundlegenden Erteilungsvoraussetzungen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es stets einer Einzelfallprüfung der Ausländerbehörde bedarf und diese Vorprüfung nicht verbindlich ist.

Aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben erfüllen Sie die grundlegenden Erteilungsvoraussetzungen, jedoch ist durch die Ausländerbehörde zu prüfen, ob Ihre Verurteilungen einer Erteilung entgegenstehen.

Entsprechend Ihrer Angaben erfüllen Sie die grundlegenden Voraussetzungen für eine Erteilung nicht.

Ein gestellter Antrag muss abgelehnt werden.

Begründung

Durch Ihre angegebenen Vorstrafen kommt die Erteilung des Chancenaufenthalts für Sie nicht in Betracht.

Sie sind mit Hauptwohnsitz nicht in Leipzig gemeldet. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Wenn Sie derzeit nicht in Besitz einer Duldung sind, gehören Sie nicht zum berechtigten Personenkreis auf Chancenaufenthalt. Ein gestellter Antrag müsste daher abgelehnt werden.

Nur Personen, welche seit 01.11.2017 ununterbrochen einen Duldung, Aufenthaltsgestattung oder einen Aufenthaltstitel besessen haben, sind vom Chancenaufenthaltsrecht erfasst.

Sofern Sie sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen.

Hinweis:

Die Aufenthaltserlaubnis  soll versagt werden, wenn Sie wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben und dadurch Ihre Abschiebung verhindert haben.

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Persönliche Angaben

Bitte tragen Sie Ihre Personalien so ein, wie es in Ihrer Duldung vermerkt ist.

Nur PDF oder JPEG. Maximal 2 MB.

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Gebühren
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Familienangehörige

Ehegatte

Nur PDF oder JPEG.  Maximal 2 MB.


Kinder

Kind 1

Nur PDF oder JPEG.  Maximal 2 MB.


Kind 2

Nur PDF oder JPEG.  Maximal 2 MB.


Kind 3

Nur PDF oder JPEG.  Maximal 2 MB.


Kind 4

Nur PDF oder JPEG.  Maximal 2 MB.


Kind 5

Nur PDF oder JPEG.  Maximal 2 MB.

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Gebühreninformation

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist gebührenpflichtig.

 

Die Gebühr beträgt

  • bei Volljährigen: 100 Euro pro Person und
  • bei Minderjährigen: 50 Euro pro Person.

Gebührenbefreiung

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können, sind Sie von der Gebühr befreit.

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Erklärung

Ich erkläre, dass ich niemals

  • aus dem Bundesgebiet ausgewiesen, zurückgeschoben, abgeschoben oder mir eine Einreise in das Bundesgebiet oder einen anderen Staat des Schengener Abkommens verweigert wurde
  • einer Vereinigung angehört habe oder heute angehöre, die den Terrorismus unterstützt oder unterstützt hat
  • zu den Leitern eines Vereins gehörte, der unanfechtbar verboten wurde, weil seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet
  • die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder mich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufgerufen oder mit Gewaltanwendung gedroht habe. 
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