Deregistration

Deregistration of secondary residence

When moving out of a secondary residence and not moving into a new secondary residence on national territory, you must deregister with the registration office (Meldebehörde) within two weeks of moving out. This is in accordance with section 17 (2) and 21 (4) of the federal registration act (Bundesmeldegesetz).

  

If other family members (spouse, minor children) are moving as well, you may use this form if you have been living in the same household and will continue to do so in the future. If this is not the case, we kindly ask all family members concerned to complete their own individual forms.

 

Important note: You will receive your deregistration certificate by post to your main address once we have processed your application form.

zu Antrag a)

 

Das Bundesmeldegesetz (BMG) sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Nicht-Mitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied in einer Familie leben, übermittelt werden dürfen.

 

Der betroffene Familienangehörige - als nicht das Kirchenmitglied selbst - kann jedoch die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Es genügt, den Antrag a) anzukreuzen.

zu Antrag b)

 

Begehrt jemand eine Auskunft über Alters- und Ehejubiläen, darf der Meldeservice den Namen, Doktorgrad, Anschrift, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Die Auskunft über Altersjubiläen ist ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag möglich.

 

Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Wenn Sie durch das Ankreuzen des Antrages b) von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, darf der Meldeservice z.B. der Presse nicht mitteilen, dass Sie demnächst z.B. Ihren 70. oder einen späteren Geburtstag bzw. die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Das Widerspruchsrecht kann nur bis spätestens zwei Monate vor dem Jubiläum ausgeübt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

zu Antrag c)

 

Der Meldeservice darf Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohner/-innen in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken veröffentlichen bzw. zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke übermitteln.

 

Der Veröffentlichung Ihrer Daten können Sie durch Ankreuzen des Antrages c) widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

zu Antrag d)

 

Parteien und Wählergruppen können im Zusammenhang mit Wahlen Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erhalten.

 

Der Übermittlung Ihrer Daten in diesen Gruppenauskünften können Sie durch das Ankreuzen des Antrages d) widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

zu Antrag e)

 

Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial erfolgt eine jährliche Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Die Übermittlung der Daten gilt für alle Personen, die im folgenden Jahr das 18. Lebensjahr vollenden werden und mit Hauptwohnsitz in Leipzig gemeldet sind.

 

Dieser Datenübermittlung können Sie durch das Ankreuzen des Antrages e) widersprechen, wenn Sie die Zusendung des Informationsmaterials nicht wünschen.

General Information

You will be deregistered once we have verified your request. In case of any questions we will contact you.