Hinweis
Mütter, die vom Vater des Kindes geschieden und alleinsorgeberechtigt sind, können diese Bescheinigung nicht beantragen. In diesen Fällen dient der entsprechende Gerichtsbeschluss als Nachweis zur Alleinsorge.
Alleinsorgeberechtigte Väter können diese Bescheinigung nicht beantragen. In diesen Fällen dient der entsprechende Gerichtsbeschluss als Nachweis zur Alleinsorge.
In der Regel dauert die Bearbeitungszeit ab Eingang des Antrags im Sachgebiet drei bis fünf Werktage. Bei außerhalb von Leipzig geborenen Kindern muss vorab ein Auskunftsersuchen durch das Amt für Jugend und Familie Leipzig an das für den Geburtsort des Kindes örtlich zuständige Jugendamt (Sorgeregister) erfolgen. Die Bearbeitungszeit kann in diesen Fällen erfahrungsgemäß ein bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend wird Ihnen die Bescheinigung auf dem Postweg zugesandt.
Zu Fragen beim Ausfüllen des Antrags erreichen Sie unsere Mitarbeiter/-innen unter
Telefon: 0341 123-4457 oder per E-Mail unter beurkundung@leipzig.de.
Falls wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen benötigen, werden wir Sie kontaktieren.
Antragsdatum: 17.08.2026
Nachname*
Vorname(n)*
ggf. ehemaliger Vor- oder Familienname
Geburtsdatum*
Geburtsort*
Geburtsland*
ggf. Geburtsname, ehemaliger Vor- oder Familienname
Anschrift
Straße*
Hausnummer*
Adresszusatz
PLZ*
Ort*
E-Mail*
Telefon
Zusätzliche Bemerkungen / Angaben
Ich war weder vor noch nach der Geburt des Kindes mit dem Vater verheiratet.*
Eine gerichtliche Entscheidung zur elterlichen Sorge existiert nicht. *
Eine Adoption hat nicht stattgefunden. *
Dem Antrag ist sowohl eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes als auch des Personalausweises der Mutter beizufügen.
Geburtsurkunde des Kindes *
Kopie des Personalausweises der Mutter (Vorderseite)*
Die Informationen zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.*
Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben.*
Mit dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Kopie des Antrags als unverschlüsselte E-Mail. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie den ausgefüllten Antrag ausdrucken und uns per Post zusenden.