Antrag auf Ausstellung einer schriftlichen Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister gemäß § 58 Abs. 2 SGB VIII (sog. Negativattest)

Hinweis

In der Regel dauert die Bearbeitungszeit ab Eingang des Antrags im Sachgebiet einen Werktag. Bei außerhalb von Leipzig geborenen Kindern muss vorab ein Auskunftsersuchen durch das Amt für Jugend und Familie Leipzig an das für den Geburtsort des Kindes örtlich zuständige Jugendamt (Sorgeregister) erfolgen. Die Bearbeitungszeit kann in diesen Fällen erfahrungsgemäß ein bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend wird Ihnen das Negativattest auf dem Postweg zugesandt.

 

Antragsberechtigt ist nur eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist beziehungsweise war, in Leipzig wohnt und seit der Geburt des Kindes alleinsorgeberechtigt ist. 

Mütter, die vom Vater des Kindes geschieden und alleinsorgeberechtigt sind, können diese Bescheinigung nicht beantragen. In diesen Fällen dient der entsprechende Gerichtsbeschluss als Nachweis zur Alleinsorge.

Alleinsorgeberechtigte Väter können diese Bescheinigung nicht beantragen. In diesen Fällen dient der entsprechende Gerichtsbeschluss als Nachweis zur Alleinsorge.

Zu Fragen beim Ausfüllen des Antrags erreichen Sie unsere Mitarbeiter/-innen unter 

Telefon: 0341 123-4457 oder per E-Mail unter beurkundung@leipzig.de.

Falls wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen benötigen, werden wir Sie kontaktieren.

Antragsdatum: 15.05.2025

Angaben zum Kind
Angaben zur Mutter

Anschrift

Dem Antrag ist sowohl eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes als auch des Personalausweises der Mutter beizufügen.

Mit dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Kopie des Antrags als unverschlüsselte E-Mail. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie den ausgefüllten Antrag ausdrucken und uns per Post zusenden.

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