Hinweis
In der Regel dauert die Bearbeitungszeit ab Eingang des Antrags im Sachgebiet einen Werktag. Bei außerhalb von Leipzig geborenen Kindern muss vorab ein Auskunftsersuchen durch das Amt für Jugend und Familie Leipzig an das für den Geburtsort des Kindes örtlich zuständige Jugendamt (Sorgeregister) erfolgen. Die Bearbeitungszeit kann in diesen Fällen erfahrungsgemäß ein bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend wird Ihnen das Negativattest auf dem Postweg zugesandt.
Antragsberechtigt ist nur eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist beziehungsweise war, in Leipzig wohnt und seit der Geburt des Kindes alleinsorgeberechtigt ist.
Mütter, die vom Vater des Kindes geschieden und alleinsorgeberechtigt sind, können diese Bescheinigung nicht beantragen. In diesen Fällen dient der entsprechende Gerichtsbeschluss als Nachweis zur Alleinsorge.
Alleinsorgeberechtigte Väter können diese Bescheinigung nicht beantragen. In diesen Fällen dient der entsprechende Gerichtsbeschluss als Nachweis zur Alleinsorge.
Zu Fragen beim Ausfüllen des Antrags erreichen Sie unsere Mitarbeiter/-innen unter
Telefon: 0341 123-4457 oder per E-Mail unter beurkundung@leipzig.de.
Sollten wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen benötigen, werden wir uns diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Antragsdatum: 23.11.2024
Nachname*
Vorname(n)*
ggf. ehemaliger Familienname
Geburtsdatum*
Geburtsort*
Geburtsland*
Vorname*
ggf. Geburtsname, ehemaliger Familienname
Anschrift
Straße*
Hausnummer*
Adresszusatz
PLZ*
Ort*
E-Mail*
Telefon
Zusätzliche Bemerkungen / Angaben
Ich war weder vor noch nach der Geburt des Kindes mit dem Vater verheiratet.*
Dem Antrag ist sowohl eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes als auch des Personalausweises der Mutter beizufügen.
Geburtsurkunde des Kindes *
Kopie des Personalausweises der Mutter (Vorderseite)*
Die Informationen zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.*
Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben.*