Teilnahmevorraussetzungen für Minderjährige
(1) Die Stadt Leipzig übernimmt keine Aufsichtspflicht von Minderjährigen während und auch nicht für Hin- und Rückfahrt zu und von der Veranstaltung.
(2) Die Leipziger Nacht der Ausbildung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens in der 7. Klassenstufe befinden und an ihre Eltern.
(3) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre dürfen ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person an der Leipziger Nacht der Ausbildung teilnehmen. Die erziehungsbeauftragte Person muss eine schriftliche Bestätigung der personensorgeberechtigten Person mit sich führen, die auf Verlangen vorgezeigt werden kann.
(4) Jugendliche ab 16 Jahren können auch ohne Begleitung teilnehmen, müssen aber eine schriftliche
Erlaubnis zur Teilnahme an der Veranstaltung „Leipziger Nacht der Ausbildung“ am 23. Mai 2025 mit sich führen, die auf Verlangen vorgezeigt werden kann.