Datum
Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft per E-Mail unter fm-ukraine@leipzig.de
Projektförderung
Grundlage bilden die Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen einschließlich der „Allgemeinen Nebenstimmungen für Zuwendungen der Stadt Leipzig" (AnBest) sowie die Beschlüsse der Ratsversammlung Nr. VII-DS-06916 vom 15.03.2022 sowie VII-DS-08134 vom 15.03.2023.
Name/Bezeichnung inkl. Rechtsform*
Name der Ansprechperson*
Telefon*
Anschrift
Straße*
Haus-Nr.*
PLZ*
Ort*
Email-Adresse der Ansprechperson*
Bankverbindung
IBAN*
BIC*
Kreditinstitut*
Kurzbeschreibung / Arbeitstitel*
Bitte machen Sie im Folgenden Angaben zu den folgenden Punkten:
Bei Bedarf kann ergänzend eine Datei hochgeladen werden.
Inhaltliche Konzeption/Projektbeschreibung und Selbstdarstellung Antragsteller/-in*
Bei Bedarf: Ergänzende Datei zu Projektbeschreibung und Selbstdarstellung
max. Dateigröße: 2 MB
Höhe der beantragten Zuwendung in Euro*
Durchführungszeitraum von*
Durchführungszeitraum bis*
Betrag in Euro*
Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen:
Finanzierungsplan (bitte Formularvorlage verwenden)
max. Dateigröße: 2 MB*
Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
Nachweis Gemeinnützigkeit oder Erklärung der Nichtgewinnerzielungsabsicht
Nachweis der Eintragung in das Vereins- oder Handelsregister
Projektdarstellung und Selbstdarstellung
Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt (frühestens: 01.01.2024).
Falls zutreffend, Beginn des Projektes:
Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01. Januar des jeweiligen Förderjahres und der Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll.
Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf Projektförderung abgeleitet werden.
Der/ Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Wirtschafts- und Finanzierungsplan sind in diesem Fall als Netto-Beträge ohne Mehrwertsteuer auszuweisen).
Der/ Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der/ Die Antragsteller/-in versichert, dass
Der/ Die Antragsteller/-in erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann.*
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Antragsprüfung und ggf. das Vergabeverfahren gem. den Vorschriften des Sächsischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Im Fall der Förderung werden das Förderprojekt mit Bezeichnung, Name der oder des Geförderten und Förderhöhe veröffentlicht. Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht.
Der/die Antragsteller/-in erklärt, dass er/sie die vorstehende Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und der aufgezeigten Datenverarbeitung seiner/ ihrer personenbezogenen Daten zustimmt.*