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Interessenbekundungsverfahren zur Aufnahme in das Kulturkataster der Stadt Leipzig

Bitte wählen Sie, ob Sie für eine Einrichtung ein Interessebekundungsverfahren starten möchten oder ob es sich um eine Änderung eines bestehenden Eintrags handelt.

 

Bei Aufnahme in das Kulturkataster werden einige der auf den folgenden Seiten abgefragten Daten öffentlich auf der Internetseite der Stadt Leipzig dargestellt. Welche Daten veröffentlicht werden, entnehmen Sie den Hinweisen in den jeweiligen Abschnitten.

 

Informationen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzinformationen gem. Artikel 13, 14 DSGV entnehmen.

 

 

Im Laufe dieses Interessenbekundungsverfahren werden u.a. folgende Informationen abgefragt:

  • Stammdaten des Kunst-/Kulturorts
  • Kontaktdaten
  • Kurzbeschreibung der inhaltlichen und konzeptionellen Ausrichtung
  • Veranstaltungsanzahl

 

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Kulturkataster. Wenn die Interessenbekundungen durch eine mindestens zwei Mal jährlich tagende Jury, bestehend aus Vertreter:innen des Solidaritätsbündnisses #DASistLEIPZIG und dem Kulturamt Leipzig, positiv beschieden worden sind, erfolgt die Aufnahme in das Online-Kataster. Jährlich erfolgt eine Abfrage an die eigentragenden Institutionen, ob die hinterlegten Daten noch aktuell sind.

Interessenbekundungsverfahren zur Aufnahme in das Kulturkataster der Stadt Leipzig

Postalische Adresse des Kunst-/Kulturorts

Bitte nennen Sie hier einige grundlegende Fakten zu Ihrer Einrichtung.

 

Diese Angaben werden nach erfolgter Aufnahme im Kulturkataster öffentlich dargestellt.

Um Änderungen einem bestehenden Eintrag zuzuordnen, geben Sie bitte einige Stammdaten verpflichtend an.

 

Bitte füllen Sie im Anschluss die zu korrigierenden Felder aus und senden Sie das Formular anschließend ab.

Bitte geben Sie hier für die korrekte Darstellung im Kulturkataster an, an welchen Orten Ihre Einrichtung bereits in Leipzig ansässig war. Geben Sie bitte weiterhin an, von wann bis wann Ihre Einrichtung dort ansässig war.

 

Sie können weitere ehemalige Orte mit dem "+"-Symbol hinzufügen.


Interessenbekundungsverfahren zur Aufnahme in das Kulturkataster der Stadt Leipzig

Informationen zur Trägerstruktur und Kontaktdaten

Diese Information wird öffentlich im Kulturkataster dargestellt.


Hier muss ein Kontakt Ihrer Institution hinterlegt werden, der bei möglichen Rückfragen erreichbar ist.

Diese Informationen werden nur innerhalb des Kulturamts der Stadt Leipzig verarbeitet und keinen unbefugten Dritten bekannt gemacht.


Interessenbekundungsverfahren zur Aufnahme in das Kulturkataster der Stadt Leipzig

Weiterführende Informationen zum Kunst-/Kulturort

Es sollen durch den Kunst-/Kulturort mehrere der folgenden Kriterien für eine Aufnahme in das Kataster erfüllt werden:

  • Kuratierung eines eigenen kulturell-künstlerischen Programms,
  • Präsentation von Leipziger Kunst und Kultur und ggf. Sichtbarmachung dieser sogar im nationalen und internationalen Rahmen,
  • Leisten eines Beitrags zu einer lebendigen Kultur- und Kreativszene, Nachwuchsförderung und Raumgeben für neue Ideen, Formate und Experimente,
  • Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur in Leipzig,
  • Anknüpfen an lokale und künstlerische Traditionen sowie Erhaltung und Weiterentwicklung dieser,
  • Schaffung verschiedener Angebote, um allen Menschen in Leipzig den Zugang zu sowie die Vermittlung von Kunst, Kultur und Kreativität zu ermöglichen,
  • Förderung eines vielfältigen Austauschs, eines toleranten Miteinanders, der Integration und der Chancengleichheit mit den Mitteln von Kunst und Kultur,
  • Hineinwirken in die Stadtgesellschaft sowie die verschiedenen Stadtquartiere und Gestaltung dieser gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Die hier erhobenen Angaben werden nicht im Kulturkataster veröffentlicht. Sie dienen als Abwägungshilfe für die Jury.

 

Gerne können Sie auch Links auf externe Quellen oder Texte einfügen.

 

Interessenbekundungsverfahren zur Aufnahme in das Kulturkataster der Stadt Leipzig

Einordnung in das Kulturkataster

Bitte ordnen Sie Ihren Kunst-/Kulturort wenigstens einem aber maximal drei der aufgelisteten Kulturbereiche zu.

 

Ihre Einrichtung wird nach erfolgter Aufnahme im Kulturkataster unter diesen Kategorien öffentlich angezeigt. Diese Zuordnung hat lediglich zur Konsequenz, dass Ihr Kunst-/Kulturort in der öffentlichen Darstellung besser auffindbar wird.