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Zu vielen Themen ist dies bereits vollständig online möglich.


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29.07.2024 - 18:42 Uhr Meldung: Aufgrund einer technischen Störung können derzeit keine Anfragen versandt werden. Wir arbeiten an einer Wiederherstellung des Dienstes.


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Lob, Ideen, Kritik, Beschwerden

Schreiben Sie uns was Sie gut finden, wo Sie Kritikpunkte sehen oder wenn Sie sich beschweren möchten. Ihre Nachricht wird intern sorgfältig bearbeitet und Sie erhalten innerhalb von vier Wochen eine Antwort.

Online-Anträge der Ausländerbehörde Leipzig

Aufenthaltstitel

Bitte wählen Sie den Zweck aus, für den Sie einen Aufenthaltstitel beantragen möchten. Sie werden mit dem Klick darauf zu der entsprechdenden Webseite weitergeleitet.

  • Erwerbstätigkeit
  • familiäre Gründe/Familienzusammenführung
  • Ausbildung/Studium
  • humanitäre Gründe
  • Inhaber eines Chancenaufenthaltsrechts
  • Niederlassungserlaubnis

Einreise

  • Verpflichtungserklärung beantragen/abgeben

Aufenthaltsgestattung/Duldung

  • Beschäftigungserlaubnis beantragen
  • Ausbildungsduldung
  • Beschäftigungsduldung

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Wussten Sie schon?

Zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Webseite viele Informationen und Antworten auf häufige Fragen.

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Wenn Sie keinen dringenden Reisebedarf haben, aber einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel benötigen, nutzen Sie bitte unsere Dienstleistungsseite.

Wussten Sie schon?

Informationen zur Aufnahme einer Beschäftigung finden Sie auf unserer Dienstleistungsseite „Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Gestattung oder Duldung beantragen“.

Halten Sie sich bereits im Bundesgebiet auf?

Wenn Sie sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, wählen Sie im vorherigen Schritt bitte das Thema „Aufenthaltstitel“ aus.

Wussten Sie schon?

Informationen zur Änderung/ Streichung von Wohnsitzauflagen finden Sie auf unserer Dienstleistungsseite „Änderung/ Streichung der Wohnsitzauflage beantragen“.

Prüfen Sie jetzt im Quick-Check, ob Sie die Voraussetzungen für die Erstregistrierung in Leipzig erfüllen! 

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, können Sie direkt danach mit der Anfrage zur Terminvereinbarung fortfahren.

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Sie haben bereits einen Antrag auf Einbürgerung gestellt oder sind bereits auf der Warteliste registriert und wollen sich zum Sachstand erkundigen?

Aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen und Anträgen bitten wir Sie von weiteren Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Wir kontaktieren Sie automatisch, sobald es Neuigkeiten zu Ihrem Antrag gibt oder Ihnen ein Termin zur Antragstellung angeboten werden kann. Die Beantwortung dieser Nachfragen bindet Bearbeitungszeit, die wir gern zur Bearbeitung der eigentlichen Anliegen nutzen möchten. So kann die Wartezeit für alle Antragstellerinnen und Antragsteller verringert werden.

Bitte nutzen Sie diese Anfrage nur in dringenden Fällen.

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Hatten SIe beispielsweise schon eine Anfrage, einen Antrag oder ähnliches gestellt?

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits Kontakt mit der Ausländerbehörde Leipzig hatten, können wir Ihre gegebenenfalls vorliegenden Daten  bei der Beantwortung Ihrer Frage berücksichtigen.

 

 

Das Aktenzeichen finden Sie in den Anschreiben der Stadt Leipzig unter „Unser Zeichen“.

Das Foto eines Anschreibens der Ausländerbehörde. In der Kopfzeile rot markiert: Unser Zeichen

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Angaben zu Ihrer Person

Angaben zu Ihrer Person (wie im Ausweisdokument angegeben)

Angaben zu der betroffenen Person (wie im Ausweisdokument angegeben)

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Angaben zum dringenden Reisebedarf

Bitte beachten Sie: Wenn Sie keinen dringenden Reisebedarf haben, aber einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel benötigen, nutzen Sie bitte unsere Dienstleistungsseite.

Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage Nachweise für den dringenden Reisebedarf bei (*.pdf, *.jpg, *.jpeg, *.png).
Die Dokumente dürfen jeweils eine Dateigröße von max. 4 MB haben und insgesamt 20 MB nicht überschreiten.

Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat:

  • Eine mit Ihnen im ersten Grad verwandte Person hat ihren Wohnsitz in der Stadt Leipzig und Sie können das mit einer Geburts- oder Eheurkunde mit Apostille und Übersetzung sowie einem ID-Dokument nachweisen. Verwandte ersten Grades sind leibliche oder adoptierte Kinder sowie Ihre Eltern.
  • Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner hat einen Wohnsitz in Leipzig und Sie können das mit einer Eheurkunde mit Apostille und Übersetzung und einem ID-Dokument nachweisen.
  • Sie verfügen über einen Hauptmietvertrag für eine Wohnung in Leipzig und können die Finanzierung der Warmmiete für mindestens zwöf Monate nachweisen. Der Mietvertrag ist ebenso vorzulegen wie die Finanzierungsnachweise (beispielsweise Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG). 

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Erstregistrierung als schutzsuchende Person aus der Ukraine

Quick-Check

Wohnung in der Stadt Leipzig

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Erstregistrierung als schutzsuchende Person aus der Ukraine

Quick-Check

Familienangehörige in der Stadt Leipzig

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Erstregistrierung als schutzsuchende Person aus der Ukraine

Quick-Check

Die im Quick-Check von Ihnen gemachten Angaben wurden zum Schutz Ihrer Daten zurückgesetzt.

Sie können den Quick-Check jederzeit erneut durchführen.

Ergebnis

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Entscheidung stets der Einzelfall geprüft wird. Das Ergebnis des Quick-Checks gibt keine verbindliche Auskunft darüber, ob dem Wunsch auf Erstregistrierung in der Stadt Leipzig entsprochen werden kann.

Entsprechend Ihrer Angaben, haben Sie in der Stadt Leipzig einen Hauptmietvertrag und können diesen vorlegen. Weiterhin können Sie nachweisen, dass die Finanzierung der Wohnung mindestens für die kommenden zwölf Monate gesichert ist. 

Entsprechend Ihrer Angaben, hat Ihre Eheparterin oder Ihr Ehepartner einen Wohnsitz in der Stadt Leipzig. Sie können das durch Vorlage einer Eheurkunde mit Apostille und Übersetzung in Verbindung mti dem eigenen ID-Dokument nachweisen.

Entsprechend Ihrer Angaben, hat eine mit Ihnen im ersten Grad verwandte Person Ihren Wohnsitz in der Stadt Leipzig. Diese Person oder sie selbst sind minderjährig. Weiterhin können Sie das nachweisen, in dem Sie eine Geburts/- oder Eheurkunde mit Apostille und Übersetzung sowie ein eigenes ID-Dokument vorlegen. 

Terminvereinbarung

Sie haben jetzt die Möglichkeit, uns über das Kontaktformular mitzuteilen, dass Sie einen Termin zur Erstregistrierung in Leipzig vereinbaren möchten. 

Entsprechend Ihrer Angaben haben Sie in der Stadt Leipzig einen Wohnsitz, dessen Finanzierung für die kommenden zwölf Monate gesichert ist. Damit ein Antrag auf die Erstregistrierung in der Stadt Leipzig Erfolgsaussichten hat, müssen Sie diesen Umstand allerdings auch anhand von Dokumenten nachweisen können.

Sobald Sie die notwendigen Nachweise erbringen können, erfüllen Sie alle notwendigen Voraussetzungen und können über unser Kontaktformular einen Termin in der Ausländerbehörde Leipzig vereinbaren. Bei diesem Termin sind die Dokumente entsprechend vorzulegen.

Entsprechend Ihrer Angaben hat Ihre Eheparterin oder Ihr Ehepartner einen Wohnsitz in der Stadt Leipzig.

Damit ein Antrag auf die Erstregistrierung in der Stadt Leipzig Erfolgsaussichten hat, müssen Sie diesen Umstand allerdings auch anhand von Dokumenten nachweisen können.

Sie benötigen dafür die Eheurkunde mit Apostille und Übersetzung in Verbindung mit dem eigenen ID-Dokument.

Sobald Sie diese Nachweise erbringen können, erfüllen Sie alle notwendigen Voraussetzungen und können über unser Kontaktformular einen Termin in der Ausländerbehörde Leipzig vereinbaren. Bei diesem Termin sind alle notwendigen Dokumente entsprechend vorzulegen.

Entsprechend Ihrer Angaben hat eine mit Ihnen im ersten Grad verwandte Person Ihren Wohnsitz in der Stadt Leipzig.

Damit ein Antrag auf die Erstregistrierung in der Stadt Leipzig Erfolgsaussichten hat, müssen Sie diesen Umstand allerdings auch anhand von Dokumenten nachweisen können.

Sie benötigen dafür die Geburts- oder Eheurkunde mit Apostille und Übersetzung in Verbindung mit dem eigenen ID-Dokument.

Sobald Sie diese Nachweise erbringen können, erfüllen Sie alle notwendigen Voraussetzungen und können über unser Kontaktformular einen Termin in der Ausländerbehörde Leipzig vereinbaren. Bei diesem Termin sind alle notwendigen Dokumente entsprechend vorzulegen.

Entsprechend Ihrer Angaben haben Sie keinen Anspruch darauf, die Erstrregistrierung als schutzsuchende Person aus der Ukraine direkt in Leipzig durchzuführen.

Für die Erstregistrierung melden Sie sich bitte in einer der folgenden Erstaufnahmeeinrichtungen:

  • Hammerweg 26, 01127 Dresden oder
  • Adalbert-Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz

 

Hinweise:

Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit eine freiwillige Aufnahme erfolgen kann:

  • Eine mit Ihnen im ersten Grad verwandte Person hat ihren Wohnsitz in der Stadt Leipzig und Sie können das mit einer Geburts- oder Eheurkunde mit Apostille und Übersetzung sowie einem ID-Dokument nachweisen. Verwandte ersten Grades sind leibliche oder adoptierte Kinder sowie Ihre Eltern.
  • Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner hat einen Wohnsitz in Leipzig und Sie können das mit einer Eheurkunde mit Apostille und Übersetzung und einem ID-Dokument nachweisen.
  • Sie verfügen über einen Hauptmietvertrag für eine Wohnung in Leipzig und können die Finanzierung der Warmmiete für mindestens zwöf Monate nachweisen. Der Mietvertrag ist ebenso vorzulegen wie die Finanzierungsnachweise (beispielsweise Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG). 

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Wenn es im Prozess Probleme gab, können Sie Ihre Daten angeben und wir kontaktieren Sie umgehend für eine Lösung.

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