Antrag nach der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO)

als Projektförderung für eine Zuwendung im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Antragsteller/-in

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Maßnahme / Projekt

Durchführungszeitraum

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Vorzeitiger Maßnahmenbeginn im Rahmen der Projektförderung

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Einnahmen

Sonstige Einnahmen

Beantragte/bewilligte Fördermittel der Stadt Leipzig

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Berechnung der Ausgaben für ehrenamtlich Tätige / Aufwandsentschädigung

(2,00 Euro pro Stunde, max. 40,00 Euro pro Monat)


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Berechnung der Ausgaben für Honorarkräfte

(maximal bis 25,00 Euro pro Stunde)


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Ausgaben

Sonstige Ausgaben

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Zusammenfassung

Bitte fügen Sie die Anlagen gemäß Ihren Aufwendungen bei. Außerdem können Sie die genannten Anlagen beifügen.

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Erklärung

 

Der/Die Antragsteller/-in versichert in Kenntnis der Strafbarkeit einer vorsätzlich bzw. fahrlässig falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung gemäß § 156 StGB an Eides Statt, dass

 

  1. seine/ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden können,
  2. die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind,
  3. der Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung aufgestellt wurde,
  4. keine weiteren Mittel als die im Finanzierungsplan angegebenen beantragt wurden,
  5. die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist,
  6. Änderungen des Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt werden,
  7. bei beantragten Aufwandsentschädigungen keine Förderung über „Wir für Sachsen“ erfolgte,
  8. mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. 

Der/Die Antragsteller/-in erklärt sein/ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann.

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Handelt es sich bei dem/der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die Antragsprüfung und bei einer Förderung für das gesamte Antragsverfahren einschließlich der Abrechnung erforderlich und werden ausschließlich gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.                            

 

Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht.        

 

Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.             

 

Auf sein Recht der Verweigerung der Einwilligung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen (keine Bearbeitung des Zuwendungsantrages) wurde der Antragsteller hingewiesen.

 

Urheberrechte

 

Der Antragsteller verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, im Rahmen des Sachberichts mindestens zwei Fotos zu übermitteln.

 

Er erklärt mit seiner Unterschrift, dass die Verwendung der Bilder durch die Stadt Leipzig weder gegen Urheberrechte noch datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.

 

Stempel und Unterschrift

Mit Betätigung des "fertigstellen"-Buttons senden Sie Ihr Formular zur Bereitstellung an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse ab.

Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail - bitte drucken Sie das im Anhang enthaltene Formular aus und unterschreiben es.

Senden Sie es dann bitte per Post mit den anderen Unterlagen an die in der E-Mail genannte Adresse.