Antrag auf Projektförderung aus dem Stadtbezirksbudget


Bürgerinnen und Bürger können eigene Projekte beim örtlich zuständigen Stadtbezirksbeirat einreichen, die dieser im Rahmen des Bezirksbudgets finanziell unterstützen kann. Der zuständige Stadtbezirksbeirat entscheidet in öffentlicher Sitzung über ihre Idee. Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular vollständig aus.

 

Nicht sicher, welcher Stadtbezirksbeirat für Ihren Vorschlag zuständig ist? Auf Stadtplan.leipzig.de können Sie über die Volltextsuche (hier Adresse eingeben) sich den zuständigen Stadtbezirksbeirat anzeigen lassen.

Checkliste möglicher Auswahlkriterien für ein Projekt

  • Das Projekt bezieht sich auf den beantragten Stadtbezirk.
  • Das Projekt hat einen nachvollziehbaren Nutzen für den Stadtbezirk bzw. seine Einwohner gemäß den Zielen des Bürgerhaushaltes.
  • Das Projekt bezieht verschiedene Zielgruppen mit ein.
  • Das Projekt bewirkt bzw. unterstützt eine nachhaltige Entwicklung im Stadtbezirk bzw. für seine Einwohner.
  • Das Projekt fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren.

Diese Liste ist nicht abschließend oder verbindlich. Sie soll lediglich eine Orientierungshilfe für Antragssteller bieten. Die Entscheidung einer Förderung liegt beim zuständigen Stadtbezirksbeirat. Grundlage ist der Ratsversammlungsbeschluss VII-DS-01372-NF-10 vom 18.02.2021 zum Stadtbezirksbudget.

Es gelten weiterhin die allgemeinen Bestimmungen der „Zuwendungsrichtlinie” der Stadt Leipzig (Ratsversammlungsbeschluss-Nr. VI-DS-01241-NF-05 vom 18.05.2016). Weitere Informationen dazu finden Sie unter Informationen zum Beschluss.


Sie möchten lieber einen Vorschlag an den örtlich zuständigen Stadtbezirksbeirat richten zu Maßnahmen, die die Stadtverwaltung in einem Stadtbezirk umsetzen soll?


Ihr Vorschlag oder ihr Projekt soll in den Ortschaften Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen, Engelsdorf, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Miltitz, Mölkau, Plaußig, Rückmarsdorf, Seehausen oder Wiederitzsch umgesetzt werden?

Die Ortschaftsräte verfügen hierfür über eigene Brauchtumsmittel.

 

Nähere Informationen hierzu und die Kontaktdaten finden Sie unter www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtrat/ortschaftsraete/

Liebe Leipzigerinnen und Leipziger,

 

was direkt vor der eigenen Haustür, im eigenen Stadtteil passiert, betrifft jeden von uns ganz unmittelbar. Unsere Lebensqualität im Alltag hängt wesentlich von unserem direkten Umfeld ab.

 

Damit jede Leipzigerin und jeder Leipziger ganz direkt mitbestimmen kann, was sich im eigenen Stadtteil tut, hat die Stadt mit dem neuen Stadtbezirksbudget die Möglichkeit geschaffen, Ihre Wünsche und Anregungen leichter umzusetzen. Jeder Stadtbezirksbeirat erhält hierfür ein Budget in Höhe von 50.000 EUR jährlich. Ihre Vorschläge können Sie ganz einfach online oder direkt im Neuen Rathaus einreichen.

 

Ich lade Sie ein: Nutzen Sie diese Gelegenheit, in Ihrem Stadtteil etwas zu bewegen und es aktiv mitzugestalten!

 

Ihr

Burkhard Jung

Oberbürgermeister

Hinweis: folgende Dokumente (nur als PDF) müssen Sie im weiteren Verlauf hochladen

  • detaillierte Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage als Download) Diese Vorlage ist verpflichtend zu nutzen.
  • kurze Selbstdarstellung des Antragstellers
  • Identifikationsnachweise (z.B. Eintragung Vereins-/Handelsregister, Satzung, Nachweis Gemeinnützigkeit doer Ausweiskopie bei Privatpersonen)
  • ggf. Auflistung weiterer Fördermittelanträge

1. Antragsteller/in

2. Maßnahme/Projekt

Hinweis: Förderungen sind nur im laufenden Kalenderjahr möglich!

Hinweis: Bitte Fristen beachten! Maßnahme darf erst nach Genehmigung begonnen werden. 

  • Inhaltliche Kurzdarstellung (Ziele und Dringlichkeit), Durchführungsort, Zielgruppen, Kooperationen, Teilnehmerzahlen, etc.)
  • erzielbarer Nutzen und Zeitplan für die Durchführung
  • Begründung der Förderung aus dem Stadtbezirksbudget
  • Begründung der Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten)

3. Beantragte Zuwendung

4. Gesamtkosten lt. Kosten- und Finanzierungsplan

  • Die Vorlage ist verpflichtend zu nutzen!
  • Listen Sie darin die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen für die Projektdurchführung auf.
  • Nutzen Sie für das Projekt sinnvolle Kategorien und ggf. Schätzungen.
  • Einnahmen und Ausgaben müssen ausgeglichen sein.

7. Erklärungen

Der/ Die Antragsteller/-in versichert, dass

7.1

seine/ ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden können,

7.2

die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind,

7.3

der Kosten- und Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung aufgestellt wurden,

7.4

keine weiteren Mittel als im Kosten- und Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden,

7.5

die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist,

7.6

mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,

7.7

Der Antragsteller bestätigt, dass er volljährig und im Falle einer antragstellenden Organisation für diese vertretungsberechtigt und zeichnungsbefugt ist.

7.8

Der/ Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu.

 

Bei natürlichen Personen/ Personengesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person erfolgt im Fall der Förderung nur die Veröffentlichung einer Zusammenfassung aller Förderprojekte ohne Angabe der Person/ Personengesellschaft.

 

Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/ die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der genannten Angaben nicht zustimmt.

 

Der/ Die Antragsteller/-in erklärt sein/ ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann.

7.9

Bei erfolgreicher Förderzusage verpflichtet sich der Antragsteller, das Projekt bis spätestens 1 Monat nach Beendigung zu evaluieren und ordnungsgemäß gegenüber der Stadtverwaltung abzurechnen. Dazu gehören ein kurzer Projektbericht über Inhalte und erreichte Ziele (ca. eine Seite) mit Fotos sowie eine Abrechnung der entstandenen Kosten gemäß dem eingereichten Kostenplan mit den Originalbelegen.

8. Datenschutzerklärung

 

Handelt es sich bei dem/ der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die Antragsprüfung und bei einer Förderung für das gesamte Antragsverfahren, einschließlich der Abrechnung erforderlich und werden ausschließlich gemäß der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht.

 

Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.

 

Auf sein Recht der Verweigerung der Einwilligung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen (keine Bearbeitung des Zuwendungsantrages) wurde der Antragsteller hingewiesen.

Leipzig,