Melderegisterauskunft an nicht-öffentliche Stellen/ Privatpersonen (gem. § 44 Abs. 1 BMG)

Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft

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Herzlich Willkommen, hier können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.

 

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält in der Regel Basisinformationen über eine bestimmte Person, wie Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse. Diese Art von Auskunft gibt nur einen begrenzten Einblick in die persönlichen Daten einer Person und dient oft als Nachweis für die aktuelle Anschrift.

Angaben zur antragstellenden Person/ Firma

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Angaben zur gesuchten Person

Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir mindestens drei Angaben zur gesuchten Person: Name, Vorname und entweder die letzte bekannte Anschrift mit Hausnummer oder das Geburtsdatum. Wenn Sie beide Informationen angeben können, erleichtert dies die Identifizierung der gesuchten Person.

Geburtsdatum und/oder Adresse

z.B.: frühere Namen, Anschriften, Geburtsort

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Gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) und dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis vom 16.08.2021 gelten folgende Gebühren für Melderegisterauskünfte:

 

  • Wenn Sie einfache Informationen wie den Namen, Vornamen, Doktortitel und die aktuelle Adresse einer Person wissen möchten (oder ob die Person verstorben ist), kostet diese Auskunft 14,00 €.

  • Wenn Sie speziellere Informationen benötigen, zum Beispiel über eine Person, die seit mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben ist, kostet diese Auskunft 25,00 €.

Hinweis:

 

Sie können nicht mehr nach "positiven" oder "negativen" Informationen fragen. Stattdessen können Sie nur zwei Anfragen pro Person stellen, und jede Anfrage kostet 14,00 €.

 

Wenn die gesuchte Person aufgrund fehlender Angaben oder falscher Namensschreibweise nicht eindeutig identifiziert werden kann, erhalten Sie eine neutrale Auskunft. Diese kostet ebenfalls 14,00 €.

Archivauskünfte

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Angaben zum Verwendungszweck der Auskunftsdaten

Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erfolgen kann, wenn ein gewerblicher Zweck oder ein privater Zweck vorliegt.

z. B. private Familiensuche, Klassentreffen, etc.

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Gebührenerhebung für die einfache Einwohnermelderegisterauskunft

Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Melderegisterauskunft, sowie den dazugehörigen Gebührenbescheid.

Die Unterschrift kann mit der Maus oder, bei Endgeräten mit Touchscreen, mit dem Finger erfolgen.

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