Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft
Schritt 1 von 5
Datum
Herzlich Willkommen, hier können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.
Eine einfache Melderegisterauskunft enthält in der Regel Basisinformationen über eine bestimmte Person, wie Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse. Diese Art von Auskunft gibt nur einen begrenzten Einblick in die persönlichen Daten einer Person und dient oft als Nachweis für die aktuelle Anschrift.
Vorname*
Nachname*
Firmenname
ggf. Aktenzeichen
Straße und Hausnummer*
Postleitzahl*
Ort*
E-Mail*
Telefonnummer (Erreichbarkeit für Rückfragen)
Schritt 2 von 5
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir mindestens drei Angaben zur gesuchten Person: Name, Vorname und entweder die letzte bekannte Anschrift mit Hausnummer oder das Geburtsdatum. Wenn Sie beide Informationen angeben können, erleichtert dies die Identifizierung der gesuchten Person.
Name*
Weitere Angaben*
Geburtsdatum und/oder Adresse
Geburtsdatum*
Bekannte Adresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort)*
Zusätzliche Hinweise zur gesuchten Person
z.B.: frühere Namen, Anschriften, Geburtsort
Schritt 3 von 5
Gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) und dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis vom 16.08.2021 gelten folgende Gebühren für Melderegisterauskünfte:
Wenn Sie einfache Informationen wie den Namen, Vornamen, Doktortitel und die aktuelle Adresse einer Person wissen möchten (oder ob die Person verstorben ist), kostet diese Auskunft 14,00 €.
Wenn Sie speziellere Informationen benötigen, zum Beispiel über eine Person, die seit mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben ist, kostet diese Auskunft 25,00 €.
Hinweis:
Sie können nicht mehr nach "positiven" oder "negativen" Informationen fragen. Stattdessen können Sie nur zwei Anfragen pro Person stellen, und jede Anfrage kostet 14,00 €.
Wenn die gesuchte Person aufgrund fehlender Angaben oder falscher Namensschreibweise nicht eindeutig identifiziert werden kann, erhalten Sie eine neutrale Auskunft. Diese kostet ebenfalls 14,00 €.
Das Melderegister enthält Meldedaten der letzten fünf Jahre. Aus einem gesonderten Datenbestand der Meldebehörde kann rückwirkend bis 1992 eine Auskunft erteilt werden, Gebühr: 25,00 EUR. Wünschen Sie eine solche Auskunft?*
Auskunftsersuchen aus weiter zurückliegenden Jahren können nur im Stadtarchiv der Stadt Leipzig geprüft werden (Postanschrift: Stadt Leipzig, Stadtarchiv, Straße des 18. Oktober 42, 04103 Leipzig).
Diese Auskunft ist unabhängig davon, ob die gesuchte Person ermittelt werden kann gebührenpflichtig: jeweils 21,00 EUR pro angefangene 15 Minuten Bearbeitungszeit. Bitte beachten Sie, dass Archivauskünfte den Richtlinien des Sächsischen Archivgesetzes unterliegen, insbesondere den personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 SächsArchivG. Eine positive Auskunftserteilung ist deshalb nicht in jedem Fall möglich.
Wünschen Sie eine Archivrecherche? Wenn ja, leiten wir Ihre Anfrage direkt weiter.*
Schritt 4 von 5
Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erfolgen kann, wenn ein gewerblicher Zweck oder ein privater Zweck vorliegt.
Die Auskunft wird zu gewerblichen Zwecken genutzt.*
Die Auskunft zu gewerblichen Zwecken wird genutzt für:*
Adressermittlung und -weitergabe an (eine) bestimmte Person(en) oder Stelle(en):
Bitte geben Sie den Grund für die Auskunft zu gewerblichen Zwecken an.*
Die Auskunft wird zum Zwecke des Adresshandels genutzt.*
Die Auskunft wird zum Zwecke der Direktwerbung genutzt.*
Die Auskunft wird zu privaten Zwecken benötigt.*
z. B. private Familiensuche, Klassentreffen, etc.
Schritt 5 von 5
Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Melderegisterauskunft, sowie den dazugehörigen Gebührenbescheid.
Unterschrift*
Die Unterschrift kann mit der Maus oder, bei Endgeräten mit Touchscreen, mit dem Finger erfolgen.
Ich nehme die Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis und bestätige mit meiner Unterschrift die o. g. Daten.*