Anforderung weiterer beglaubigter Abschriften von Urkunden

Antragsdatum: 27.04.2024

Wir können nur beglaubigte Abschriften von Urkunden des Amtes für Jugend und Familie sowie dessen Vorgängerbehörden anfertigen. Nur wenn Sie die Beurkundung bei uns durchgeführt haben, können Sie auch von uns weitere beglaubigte Abschriften verlangen.

 

In der Regel dauert die Bearbeitungszeit ab Eingang des Formulars im Sachgebiet eine Woche. Die Ausstellung ist kostenfrei. Die beglaubigte Abschrift wird Ihnen per Post zugesandt.

 

Das Urkundenregister des Amtes für Jugend und Familie umfasst den Zeitraum ab 1926. Die Urschriften der Jahrgänge vor 1992 befinden sich bereits als Archivgut im Bestand des Stadtarchivs Leipzig. Falls Sie eine Urkunde aus dem Zeitraum 1926 – 1991 benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Stadtarchiv.

 

Zu Fragen beim Ausfüllen des Formulars erreichen Sie unsere Mitarbeiter/-innen unter 

Telefon: 0341 123-4457 oder per E-Mail unter beurkundung@leipzig.de.

 

Falls wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen benötigen, werden wir Sie kontaktieren.

Antragsteller

Anschrift

Von welcher Urkunde benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift?

Angaben zum Kind

Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises der/des Antragsteller/-in beizufügen.