Anforderung weiterer beglaubigter Abschriften von Urkunden

Antragsdatum: 08.07.2025

Wir können nur beglaubigte Abschriften von Urkunden des Amtes für Jugend und Familie sowie dessen Vorgängerbehörden anfertigen. Nur wenn Sie die Beurkundung bei uns durchgeführt haben, können Sie auch von uns weitere beglaubigte Abschriften verlangen.

 

In der Regel dauert die Bearbeitungszeit ab Eingang des Formulars im Sachgebiet eine Woche. Die Ausstellung ist kostenfrei. Die beglaubigte Abschrift wird Ihnen per Post zugesandt.

 

Das Urkundenregister des Amtes für Jugend und Familie umfasst den Zeitraum ab 1926. Die Urschriften der Jahrgänge vor 1992 befinden sich bereits als Archivgut im Bestand des Stadtarchivs Leipzig. Falls Sie eine Urkunde aus dem Zeitraum 1926 – 1991 benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Stadtarchiv.

 

Die Urschriften der Jahrgänge 1992 und 1993 sind bereits aufgrund des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet. Daher können für Urkunden aus diesen Jahrgängen keine neuen beglaubigten Abschriften mehr angefertigt werden. Bei Bedarf kann die Vaterschaft auch mit einer Geburtsurkunde oder einem Geburtenregisterauszug des Kindes nachgewiesen werden.

 

Zu Fragen beim Ausfüllen des Formulars erreichen Sie unsere Mitarbeiter/-innen unter 

Telefon: 0341 123-4457 oder per E-Mail unter beurkundung@leipzig.de.

 

Falls wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzliche Informationen benötigen, werden wir Sie kontaktieren.

Antragsteller

Anschrift

Von welcher Urkunde benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift?

Angaben zum Kind

Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises der Antragstellerin / des Antragstellers beizufügen. 

Mit dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Kopie des Antrags als unverschlüsselte E-Mail. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie den ausgefüllten Antrag ausdrucken und uns per Post zusenden.

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