Einreichung eines größeren Wohnungsbauvorhabens für die Wohnungsbaukonferenz

Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
Wohnungsbaukoordinator


Dr. Carsten Praum
carsten.praum@leipzig.de
0341 123-5482


Bei der Wohnungsbaukonferenz (WBK) handelt es sich um ein verwaltungsinternes, ämter- und dezernatsübergreifendes Abstimmungsgremium. Ziel dieses Gremiums ist es, zur weiteren Optimierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren größerer Wohnungsbauvorhaben beizutragen. Damit soll die Schaffung und Sanierung von bezahlbarem Wohnraum in Leipzig unterstützt werden.


Geleitet wird die WBK durch den Wohnungsbaukoordinator. Er fungiert zugleich als erster Ansprechpartner der Vorhabenträger beziehungsweise Bauherren größerer Wohnungsbauvorhaben innerhalb der Verwaltung.


Demnach stellt die WBK ein Angebot der Stadt Leipzig an alle Vorhabenträger beziehungsweise Bauherren dar, deren Wohnungsbauvorhaben (Neubau oder Sanierung) mindestens 50 Wohneinheiten oder eine hohe städtebauliche und/oder wohnungspolitische Bedeutung aufweisen. Die Entscheidung über die Festlegung einer hohen städtebaulichen und/oder wohnungspolitischen Bedeutung erfolgt durch eine Einzelfallprüfung auf Grundlage der städtischen Ziele.

Vorhabenträger beziehungsweise Bauherr

Vorhaben

Allgemein

Schriftliche Kurzvorstellung

Weitere optionale Angaben

Lageplan und digitales Massenmodell

Aussagekräftige Projektvorstellungen sind nötig, damit die ständigen Mitglieder der Wohnungsbaukonferenz zu tragfähigen Vorhabenprotokollen gelangen können. Neben den bisher abgefragten Eckdaten des Vorhabens sind hierzu vorzugsweise auch ein Lageplan und ein digitales Massenmodell einzureichen.

 

Aus technischen Gründen kann grundsätzlich nur eine Datei hochgeladen werden. Bei mehreren Dateien ist eine vorherige Komprimierung erforderlich.

Termin

Um in die Wohnungsbaukonferenz aufgenommen zu werden, müssen die Vorhabenträger beziehungsweise Bauherren ihre größeren Wohnungsbauvorhaben spätestens elf Arbeitstage vor der entsprechenden Sitzung einreichen. Die Termine der Sitzungen und die entsprechenden Einreichungsfristen sind der Website zur WBK zu entnehmen. (Achtung: Sollte ein Vorhaben ca. 30 bis 50 Wohneinheiten aufweisen und eine Einzelfallprüfung hinsichtlich der hohen städtebaulichen und/oder wohnungspolitischen Bedeutung nötig sein, ist das jeweilige Vorhaben spätestens 16 Arbeitstage vor der entsprechenden Sitzung einzureichen.)


Nach Einreichung eines größeren Wohnungsbauvorhabens für die WBK erhalten die Vorhabenträger beziehungsweise Bauherren ein automatisch generiertes PDF des ausgefüllten Webformulars an die angegebene E-Mail-Adresse. Darüber hinaus wird sich der Wohnungsbaukoordinator zeitnah persönlich mit einer Einladung zur entsprechenden Sitzung melden.

Stadt Leipzig

Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung

 

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