Dieses Fornular dient der strukturierten Erfassung von Daten zu Feuerwehrrelevanten Veranstaltungen in der Stadt Leipzig. Bitte Beachten Sie das eine Anmeldung auch grundsätzlich beim Ordnungsamt erfolgen muss. Sie können hierzu folgendes Formular nutzen: Link Wir bitten Sie die folgenden Felder gewissenhaft zu befüllen, nur so können wir schnell auf Ihre Anfrage reagieren.
Bezeichnung*
Wie heißt Ihre Veranstaltung?
Aktenzeichen (falls vorhanden)
Falls ihre Veranstaltung bereits bei der Branddirektion vorliegt, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit.
Bitte beschreiben Sie die Veranstaltung
Wieviele Besucher erwarten Sie?
Insgesamt:*
gleichzeitig anwesend:*
pro Tag maximal:
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen sind für die Branddirektion in der Regel nicht relevant. Bitte befüllen Sie das Formular nur, wenn Sie eine Bearbeitung durch die Branddirektion als unbedingt notwendig erachten oder wenn von Ihrer Veranstaltung eine besondere Gefährdung für deren Besucher ausgeht.
Straße*
Hausnummer
Falls die Veranstaltung nicht auf eine Adresse begrenzt ist, können Sie mit dem grünen Pluszeichen (+) weitere Adressfelder hinzufügen.
Welcher Art ist der Veranstaltungsort?
Ist der Veranstaltungsort begrenzt?
Befindet sich die Veranstaltung innerhalb einer Versammlungsstätte?
Ist das Gebäude gem. §2 Abs. 4 SächBO als Sonderbau Versammlungsstätte kategorisiert?
Datum*
Uhrzeit Beginn*
Uhrzeit Ende*
Beginn Einlass*
Die Veranstaltung wir mehr als einmal durchgeführt
Daten zu weiteren Veranstaltungen
Bitte geben sie jede einzelne Veranstaltungsdurchführung separat an. Sie erhalten weitere Eingabefelder wenn sie auf das grüne Pluszeichen (+) an der rechten Seite drücken.
Datum
Uhrzeit Beginn
Uhrzeit Ende
Beginn Einlass
Wurde diese Veranstaltung schon einmal durchgeführt?
Wann war das letzte Durchführungsdatum*
Gibt es zur letzten Veranstaltung wesentliche Änderungen
Wesentliche Änderungen sind z.B. ein anderer Bestuhlungsplan, der Einsatz von Pyrotechnik oder Feuer, ein anderer Veranstaltungsort, ein abweichender Veranstalter etc.
Welche wesentlichen Änderungen sind zu nennen?
Feldgröße passt sich automatisch an!
Wie groß ist die Veranstaltungsfläche?
Wie breit sind die Fluchtwege insgesamt?
Hiermit bestätigen Sie, dass die Fluchtwege mit einer Notausgangskennzeichnung gem. DIN EN ISO 7010 versehen sind. Bei Dunkelheit werden Fluchtwege ausreichend beleuchtet.*
Bitte laden Sie einen maßstabsgetreuen Lageplan der Veranstaltungsfläche hoch.*
Bitte laden Sie ggf. weitere relevante Pläne oder Abbildungen hoch.
Bitte klicken Sie auf das grüne Pluszeichen (+) um weitere Dateien hochzuladen.
Wie groß ist die Szenenfläche?*
Wird eine Bühne, Zelte oder andere Aufbauten verwendet?
Wie groß ist die (größte) Bühne*
Die Aufbauten sind als "Fliegender Bau" vom Bauamt abgenommen oder es existiert eine Tourneegenehmigung.
Firma
Anrede
Vorname*
Nachname*
Hausnummer*
Postleitzahl*
Ort*
E-Mail Adresse*
Telefonnummer
Die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes ist in Ihrem Fall freiwillig, es sei denn die Veranstaltung beinhaltet ein besonderes Gefahrenpotential.
Aufgrund der Besucheranzahl ist die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes in Ihrem Fall obligatorisch.
Das Sicherheitskonzept wird nachgereicht. (Bitte beachten Sie das Sicherheitskonzepte mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbegin bei der Branddirektion eingereicht werden müssen um zeitgerecht bearbeitet werden zu können.)
Bitte laden Sie das Sicherheitskonzept hier hoch:
Bei der Veranstaltung soll Pyrotechnik verwendet werden
Bitte beachten Sie §35 Abs 2 Sächs VStätVo. Die Feuerwehr genehmigt die Erprobung der Pyrotechnik. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Es kann eine Abnahme vor Ort notwendig werden, welche auch eine Vorführung von Effekten beinhaltet.
Bitte beachten Sie das die Pyrotechnik innerhalb einer Versammlungsstätte beim Ordnungsamt angemeldet werden muss! Die Feuerwehr genehmigt nur die Erprobung welche der Aufführung vor Besuchern voraus geht. Die Genehmigung der Erprobung ersetzt nicht die Genehmigung zur Durchführung vor Publikum.
Ab wann ist die Erprobung möglich:
Datum:
Uhrzeit:
Bitte landen Sie detaillierte Informationen zum Einsatz der Pyrotechnik hoch. Insbesondere die Position auf der Bühne oder dem Veranstaltungsgelände sowie die Effektliste sind für die Bewertung essentiell:
*
Bitte geben Sie Daten zu der Person an, welche für das Abbrennen der Pyrotechnik veranstwortlich ist:
Telefonnummer*
Möchten Sie hierzu noch etwas erläutern?
Die Person ist mindesten 18 Jahre alt.
Die Person ist Erlaubnisscheininhaber gem. Sprengstoffrecht.
Bei der Veranstaltung sollen feuergefährliche Handlungen erfolgen
Bitte beachten Sie §35 Abs 2 Sächs VStätVo. Die Feuerwehr genehmigt die feuergefährliche Handlung. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Es kann eine Abnahme vor Ort notwendig werden, welche auch eine Vorführung von Effekten beinhaltet.
Ab wann ist die Abnahme möglich:
Bitte landen Sie detaillierte Informationen zum Einsatz der feuergefährlichen Handluing hoch:
gleiche Person wie bei Pyrotechnik
Bitte geben Sie Daten zu der Person an, welche für die Durchführung der Feuergefährlichen Handlung veranstwortlich ist:
Es werden Gas oder brennbare Flüssigkeiten außerhalb szenischer Darbietungen verwendet.
z.B. Gasgrill, Heizstrahler, Brennpaste zum warmhalten von Speisen
Bitte bechten Sie die Hinweise im Brandschutzmerkblatt 15 "Flüssiggas bei Veranstaltungen" der Branddirektion Leipzig.
Ich bestätige, dass ich das Merkblatt zur Kenntnis genommen habe.*
Es wird offenes Feuer außerhalb szenischer Darbietungen verwendet.
Beispielsweise Holzkohlegrills, Feuerkörbe, Schwedenfeuer, Fackeln
Es werden Fritteusen verwendet.
Beim Einsatz von Fritteuse müssen durch den Standbetreiber sog. Fettbrandlöscher jederzeit einsatzbereit vorgehalten werden!
Veranstaltungen und Arbeiten, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet würde, dürfen nur in Anwesenheit einer Brandsicherheitswache stattfinden. Die Brandsicherheitswache wird durch die Feuerwehr Leipzig gestellt. (§23 SächsBRKG i.V.m. §41 SächsVStättVO).
Der Einsatz der Brandsicherheitswache ist kostenpflichtig gem. "Kosten- und Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr (KVzLFw) der Stadt Leipzig".
Die Stärke der Brandsicherheitswache wird entsprechend der Risiobewertung zu den angegebenen Daten bzw. dem Sicherheitskonzept durch die Feuerwehr festgelegt.
Nach der Bewertung werden Sie über die Notwendigkeit und Stärke der Brandsicherheitswache informiert und müssen diese dann über ein separates Formular beantragen.
Die Dauer der Brandsicherheitswache ergibt sich mindestens zwischen Beginn Besuchereinlass und Ende Besucherauslass. Zum einnehmen der Postenplätze, kontrollieren der Veranstaltungsstätte sowie für weiterer organisatorischer Maßnahmen muss die Brandsicherheitswache deutlich vor Einlass, in der Regel mindestens 1h vor Einlassbegin, vor Ort sein. Hinzu kommen immer An- und Abfahrtszeiten von jeweils 30 Minuten.
Sollte für Ihre Versammlungsstätte bereits eine Abstimmung zur Stärke der Brandsicherheitswache erfolgt sein oder möchten Sie auf einen separates Antragsverfahren verzichten, können sie dies mit folgender Bestätigung tun.
Hiermit bestätige ich, dass ich auf eine separate Beantragung der Brandsicherheitswache verzichten möchte. Die hier eigegebenen Daten sollen stattdessen als Antrag für eine Brandsicherheitswache entsprechend der Einschätzung durch die Feuerwehr gewertet werden.
Unabhängig von der Bemesseung der Brandsicherheitswache durch die Branddirektion steht es dem Veranstalter frei, weitere sog. Brandschutzhelfer auf eigene Kosten einzusetzen. Dies kann sich im Rahmen der Sicherheitsbewertung auch als notwendig ergeben.
Sowohl Abnahmen von Pyrotechnik und Feuergefährlichen Handlungen als auch der Brandsicherheitswachdienst sind kostenpflichitge Leistung der Stadt Leipzig dar. Die Kosten werden entsprechend der "Kosten- und Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr (KVzLFw) der Stadt Leipzig" abgerechnet.
Hiermit erkläre ich, dass mir die Kostenpflicht der og. Leistungen bewusst ist und ich die Kostensatzung zur Kenntnis genommen habe.*
Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung Leipzig ein. Meine personenbezogenen Daten werden ausschließlich für meine Anfrage verarbeitet und nur an die zuständigen Ämter übermittelt.*
Unterscheidet sich die Rechnungsanschrift von der Anschrift des Veranstalters?*
Bitte geben Sie die abweichende Rechnungsadresse an:
Vielen Dank für die Eingabe Ihrer Daten. Wenn sie damit fertig sind, bestätigen Sie bitte das folgende Feld und klicken im Anschluss auf "Senden". Sie erhalten bei Eingang des Formulars eine Bestätigung per E-Mail.