Veranstaltungsinformation für die Branddirektion

Dieses Fornular dient der strukturierten Erfassung von Daten zu Feuerwehrrelevanten Veranstaltungen in der Stadt Leipzig. Bitte Beachten Sie das eine Anmeldung auch grundsätzlich beim Ordnungsamt erfolgen muss. Sie können hierzu folgendes Formular nutzen: Link

Wir bitten Sie die folgenden Felder gewissenhaft zu befüllen, nur so können wir schnell auf Ihre Anfrage reagieren.

1. Bitte geben Sie Einzelheiten zu Ihrer Veranstaltung an:

Wie heißt Ihre Veranstaltung?

Falls ihre Veranstaltung bereits bei der Branddirektion vorliegt, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit.

Wieviele Besucher erwarten Sie?

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen sind für die Branddirektion in der Regel nicht relevant. Bitte befüllen Sie das Formular nur, wenn Sie eine Bearbeitung durch die Branddirektion als unbedingt notwendig erachten oder wenn von Ihrer Veranstaltung eine besondere Gefährdung für deren Besucher ausgeht.

2. Ort der Veranstaltung

Falls die Veranstaltung nicht auf eine Adresse begrenzt ist, können Sie mit dem grünen Pluszeichen (+) weitere Adressfelder hinzufügen.

Ist das Gebäude gem. §2 Abs. 4 SächBO als Sonderbau Versammlungsstätte kategorisiert?

3. Durchführungszeit(raum) der Veranstaltung

Daten zu weiteren Veranstaltungen

Bitte geben sie jede einzelne Veranstaltungsdurchführung separat an. Sie erhalten weitere Eingabefelder wenn sie auf das grüne Pluszeichen (+) an der rechten Seite drücken.


Wesentliche Änderungen sind z.B. ein anderer Bestuhlungsplan, der Einsatz von Pyrotechnik oder Feuer, ein anderer Veranstaltungsort, ein abweichender Veranstalter etc.

Feldgröße passt sich automatisch an!

4. Fragen zur Veranstaltungsfläche

Bitte klicken Sie auf das grüne Pluszeichen (+) um weitere Dateien hochzuladen.

5. Angaben zum Veranstalterdaten

6. Angaben zum Sicherheitskonzept

Die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes ist in Ihrem Fall freiwillig, es sei denn die Veranstaltung beinhaltet ein besonderes Gefahrenpotential.

Aufgrund der Besucheranzahl ist die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes in Ihrem Fall obligatorisch.

7. Pyrotechnik und Feuergefährliche Handlungen

Bitte beachten Sie §35 Abs 2 Sächs VStätVo.
Die Feuerwehr genehmigt die Erprobung der Pyrotechnik. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Es kann eine Abnahme vor Ort notwendig werden, welche auch eine Vorführung von Effekten beinhaltet.

Bitte beachten Sie das die Pyrotechnik innerhalb einer Versammlungsstätte beim Ordnungsamt angemeldet werden muss! Die Feuerwehr genehmigt nur die Erprobung welche der Aufführung vor Besuchern voraus geht. Die Genehmigung der Erprobung ersetzt nicht die Genehmigung zur Durchführung vor Publikum.

 

Ab wann ist die Erprobung möglich:

Bitte geben Sie Daten zu der Person an, welche für das Abbrennen der Pyrotechnik veranstwortlich ist:

Bitte beachten Sie §35 Abs 2 Sächs VStätVo.
Die Feuerwehr genehmigt die feuergefährliche Handlung. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Es kann eine Abnahme vor Ort notwendig werden, welche auch eine Vorführung von Effekten beinhaltet.

Ab wann ist die Abnahme möglich:

Bitte geben Sie Daten zu der Person an, welche für die Durchführung der Feuergefährlichen Handlung veranstwortlich ist:


z.B. Gasgrill, Heizstrahler, Brennpaste zum warmhalten von Speisen

 

Bitte bechten Sie die Hinweise im Brandschutzmerkblatt 15 "Flüssiggas bei Veranstaltungen" der Branddirektion Leipzig.

Beispielsweise Holzkohlegrills, Feuerkörbe, Schwedenfeuer, Fackeln

Beim Einsatz von Fritteuse müssen durch den Standbetreiber sog. Fettbrandlöscher jederzeit einsatzbereit vorgehalten werden!

8. Einsatz einer Brandsicherheitswache

Veranstaltungen und Arbeiten, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet würde, dürfen nur in Anwesenheit einer Brandsicherheitswache stattfinden. Die Brandsicherheitswache wird durch die Feuerwehr Leipzig gestellt. (§23 SächsBRKG i.V.m. §41 SächsVStättVO).

Der Einsatz der Brandsicherheitswache ist kostenpflichtig gem. "Kosten- und Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr (KVzLFw) der Stadt Leipzig".

Die Stärke der Brandsicherheitswache wird entsprechend der Risiobewertung zu den angegebenen Daten bzw. dem Sicherheitskonzept durch die Feuerwehr festgelegt.

 

Nach der Bewertung werden Sie über die Notwendigkeit und Stärke der Brandsicherheitswache informiert und müssen diese dann über ein separates Formular beantragen.

Die Dauer der Brandsicherheitswache ergibt sich mindestens zwischen Beginn Besuchereinlass und Ende Besucherauslass. Zum einnehmen der Postenplätze, kontrollieren der Veranstaltungsstätte sowie für weiterer organisatorischer Maßnahmen muss die Brandsicherheitswache deutlich vor Einlass, in der Regel mindestens 1h vor Einlassbegin, vor Ort sein. Hinzu kommen immer An- und Abfahrtszeiten von jeweils 30 Minuten.

 

Sollte für Ihre Versammlungsstätte bereits eine Abstimmung zur Stärke der Brandsicherheitswache erfolgt sein oder möchten Sie auf einen separates Antragsverfahren verzichten, können sie dies mit folgender Bestätigung tun.

 

Unabhängig von der Bemesseung der Brandsicherheitswache durch die Branddirektion steht es dem Veranstalter frei, weitere sog. Brandschutzhelfer auf eigene Kosten einzusetzen. Dies kann sich im Rahmen der Sicherheitsbewertung auch als notwendig ergeben.

9. Allgemeine Information

Sowohl Abnahmen von Pyrotechnik und Feuergefährlichen Handlungen als auch der Brandsicherheitswachdienst sind kostenpflichitge Leistung der Stadt Leipzig dar. Die Kosten werden entsprechend der "Kosten- und Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr (KVzLFw) der Stadt Leipzig" abgerechnet.

Bitte geben Sie die abweichende Rechnungsadresse an:

Vielen Dank für die Eingabe Ihrer Daten. Wenn sie damit fertig sind, bestätigen Sie bitte das folgende Feld und klicken im Anschluss auf "Senden".
Sie erhalten bei Eingang des Formulars eine Bestätigung per E-Mail.

captcha
all fields marked with a (*) are required and must be filled out