Antrag auf Markfestsetzung

nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

Gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) können folgende Veranstaltungen auf Antrag des Veranstalters durch die Stadt Leipzig festgesetzt werden:

  • Messen
  • Ausstellungen
  • Großmärkte
  • Spezialmärkte
  • Volksfeste und Jahrmärkte.

Den Antrag auf Marktfestsetzung können Sie als PDF-Vordruck herunterladen oder direkt online ausfüllen.

In beiden Fällen ist das Antragsformular unterschrieben und mit Anlagen an die Stadt Leipzig, Gewerbebehörde, 04092 Leipzig zu senden.

 

 

Informationen und Hinweise zu diesem Antrag finden Sie auf unserer Dienstleistungsseite oder können Sie im PDF-Format (Informationen und Hinweise) herunterladen.

Antrag auf Markfestsetzung

nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

1. Art der Veranstaltung

Antrag auf Markfestsetzung

nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

2. Angaben zur Person (Antragsteller/-in oder Vertretung der juristischen Person)

3. Angaben zum/zur Veranstaltungsleiter/-in

Antrag auf Markfestsetzung

nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)


4. Angaben zur Veranstaltung

Antrag auf Markfestsetzung

nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

5. Durchführung von Spezial- und Jahrmärkten an Sonn- und Feiertagen

Begründen Sie – ausführlich und schlüssig – warum die Veranstaltung an einem Sonn- und/oder Feiertag stattfinden muss.

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6. Eintrittsgeld/Platzgeld

Antrag auf Markfestsetzung

nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

7. Erforderliche Unterlagen für den/die Antragsteller/-in oder Vertretung der juristischen Person

Weiterhin sind die folgenden erforderlichen Unterlagen dem Antrag beigefügt (zutreffendes bitte ankreuzen):

8. Erforderliche Unterlagen für den/die Veranstaltungsleiter/-in

Antrag auf Markfestsetzung

nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

Anlagen (zutreffendes bitte ankreuzen)