Gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) können folgende Veranstaltungen auf Antrag des Veranstalters durch die Stadt Leipzig festgesetzt werden:
- Messen
- Ausstellungen
- Großmärkte
- Spezialmärkte
- Volksfeste und Jahrmärkte.
Den Antrag auf Marktfestsetzung können Sie als PDF-Vordruck herunterladen oder direkt online ausfüllen.
In beiden Fällen ist das Antragsformular unterschrieben und mit Anlagen an die Stadt Leipzig, Gewerbebehörde, 04092 Leipzig zu senden.
Informationen und Hinweise zu diesem Antrag finden Sie auf unserer Dienstleistungsseite oder können Sie im PDF-Format (Informationen und Hinweise) herunterladen.