Schritt 1 von 3
Bestimmte Personengruppen, wie Eingebürgerte, Spätaussiedler und Vertriebene, die ihre Namen ursprünglich nach ausländischem Recht erworben haben und deren Namen oder Namensbestandteile dem deutschen Recht fremd sind, können eine Erklärung über die Angleichung ihres Namens an das deutsche Recht beim zuständigen Standesamt abgeben.
Für jede Person, deren Name geändert werden soll, muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Familienname*
Vorname*
Geburtsname
weitere Namensbestandteile
z. B. Vatersname, Mittelname, etc.
Geburtsort*
Geburtsstaat*
Zum Tag der Geburt (z.B. Sowjetunion, Jugoslawien, etc.)
Geschlecht*
Ich wohne in Leipzig.
Das Standesamt Leipzig ist bei einer Angleichungserklärung für Sie zuständig, wenn sich Ihr aktueller Wohnort in Leipzig befindet.
Sollten Sie nicht in Leipzig wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnort-Standesamt.
Adresse (Straße und Hausnummer)*
Postleitzahl*
Ort*
E-Mail-Adresse*
Telefonnummer
Aktueller Familienstand
Wie wurde die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt?*
Nach der Angleichungserklärung soll mein Name wie folgt lauten:*
Angaben zu Kindern
Haben Sie Kinder?*
Name und Geburtsdatum des Kindes*
Bitte laden Sie eine Kopie Ihres aktuellen Ausweisdokumentes hoch. Vorder- und Rückseite (Dateiformat = jpg oder PDF, Max. Größe 2,5 MB).*
Bitte laden Sie eine Kopie Ihres letzten ausländischen Ausweisdokumentes hoch. Vorder- und Rückseite (Dateiformat = jpg oder PDF, Max. Größe 2,5 MB).*
z.B. Reisepass, Reiseausweis oder ID-Card
Bitte laden Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung und gegebenenfalls Überbeglaubigung hoch. Vorder- und Rückseite (Dateiformat = jpg oder PDF, Max. Größe 2,5 MB).*
Bitte laden Sie eine Kopie Ihrer Einbürgerungsurkunde hoch. (Dateiformat = jpg oder PDF, Max. Größe 2,5 MB).*
Bitte laden Sie eine Kopie Ihres Vertriebenenpasses/ Registrierscheins hoch. Vorder- und Rückseite (Dateiformat = jpg oder PDF, Max. Größe 2,5 MB).*
vorhanden bei Spätaussiedlern
Bitte laden Sie, sofern vorhanden, Dokumente zum Familienstand mit gegebenenfalls Übersetzung und Überbeglaubigung hoch. Vorder- und Rückseite (Dateiformat = jpg oder PDF, Max. Größe 2,5 MB).*
Schritt 2 von 3
Angleichung von Namen eingebürgerter oder dem deutschen Namensrecht unterliegenden Personen
Wenn deutsches Recht für den Namen einer Person gilt (zum Beispiel durch Einbürgerung) und der Name nach ausländischem Recht nicht der deutschen Form entspricht, kann die Person ihren Namen an das deutsche Namensrecht anpassen.
In Deutschland besteht der Name normalerweise aus einem oder mehreren Vornamen und einem Familiennamen. Ausländische Namensbestandteile wie Vatersnamen können daher abgelegt oder umgewandelt werden. In einigen Fällen können sogar neue Namen festgelegt werden.
Soll der anzugleichende Name auch Ehename einer bestehenden Ehe werden, müssen beide Ehegatten die Erklärung während der Ehe abgeben.
Die Angleichungserklärung kann nur einmal abgegeben werden und ist endgültig.
Gebühren:
10. Sächsisches Kostenverzeichnis
Schritt 3 von 3
Date
Unterschrift*
Ich versichere, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, wahrheitsgemäß gemacht zu haben und habe nichts verschwiegen.*
I acknowledge the information on data protection and confirm the above data with my signature.*
Hier ist Platz für Ihre Fragen oder Anmerkungen: