Beratungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz

Dieses Fornular dient der strukturierten Erfassung von Beratungsanfragen für den Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz der Stadt Leipzig. Bei diesem Formular geht es um ein persönliches Beratungsgespräch bei Fragen zu konkreten Sachverhalten, nicht jedoch um ein Antrag zum Stellungnahmeverfahren. Hierfür können Sie folgendes Formular nutzen: Antrag Stellungnahmeverfahren
Wir bitten Sie die Folgenden Felder gewissenhaft zu befüllen, nur so können wir schnell auf Ihre Anfrage reagieren.

Achtung, eine Auskunft erfolgt nur an Prüfingenieure im Rahmen eines laufenden Baugenehmigungsverfahrens. In anderen Fällen nutzen Sie bitte den Punkt "Frage zur Vorbereitung eines Bauantrags"!

Bitte geben Sie Einzelheiten zu Ihrem Bauvorhaben an:

Falls ihr Bauvorhaben bereitsbei der Branddirektion vorliegt, teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit. Für Auskünfte ist das Aktenzeichen obligatorisch.

Nur falls noch keine Adresse für das Bauvorhaben vergeben ist.


Bitte geben Sie die für die Feuerwehr wesentlichen Abweichungen an, sofern sie für die Beratung wichtig sind.

Sofern mehrere relevante Abweichungen vorhandne sind, können Sie durch einen Klick auf das grüne Pluszeichen weitere Eingabefelder generieren.

Zu Ihrer Frage:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in einem Beratungsgespräch kein komplettes Brandschutzkonzept besprochen werden kann. Wir bitten daher, die vorhandenen Fragen so konkret wie möglich zu formulieren. Nur so können wir eine angemessene Beratung durchführen.

Falls sie mehrere Fragen haben, klicken Sie bitte auf das grüne Pluszeichen um weitere Fragenfelder zu generieren.

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an:

Terminwunsch:

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit uns Terminvorschläge zu übermitteln.

 

Bitte geben Sie im folgenden an, an welchen Tagen bzw. in welcher Zeit Sie gern einen Termin bekommen würden.

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
Vormittag (09:00 - 12:00 Uhr)
Nachmittag (13:00 - 16:00 Uhr)

Sie können auch genaue Termine angeben, die Einhaltung kann jedoch nicht garantiert werden.

Den für Sie reservierten Termin erhalten Sie von uns im Anschluss per E-Mail.

Allgemeine Information:

Eine Beratung stellt eine freiwillige, kostenpflichitge Leistung der Stadt Leipzig dar. Die Gebühren werden entsprechend der "Kosten- und Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr (KVzLFw) der Stadt Leipzig" abgerechnet.
Bei der Beratung werden Ihnen durch die Feuerwehr gegebenenfalls Möglichkeiten zur Ausführung von Bauten aufgezeigt. Dies stellt keine Planung dar und ist auch nicht als Vorgriff zu Entscheidungen der Baugenehmigungsbehörde zu verstehen! Verbindliche Auskünfte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kann nur die Baugenehmigungsbehörde (in der Regel das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege - ABD) im Rahmen eines Vorbescheides (gem. §57 SächsBO) erteilen. Ein Vorbescheid kann unter dem Link: Antrag Vorbescheid beim ABD beantragt werden. Ein nachtäglicher rechtlicher Rückgriff aufgrund ggf. kostengünstigerer Lösungen wird daher bei einer Beratung ausgeschlossen. Im Anschluss an die Beratung wird durch die Branddirektion ein Ergebnis-Protokoll erstellt und den Teilnehmern übermittelt.

Bitte geben Sie die abweichende Rechnungsadresse an:

Achtung: Sollte die Rechnungsadresse außerhalb ihrer Organisation/Firma liegen ist eine schiftliche Kostenübernahmeerklärung notwendig, welche die Übernahme der Kosten durch den Rechnungsempfänger bestätigt.

Sie können das Formular hierzu hier runterladen:
Link Formular Kostenübernahmeerklärung

Vielen Dank für die Eingabe Ihrer Daten. Wenn sie damit fertig sind, bestätigen Sie Bitte das folgende Feld und klicken Sie bitte auf "Senden".
Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung per E-Mail.

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