Demokratieförderung 2025

Antrag Projektförderung 2025
 
Antrag
Maßnahme
Zieldefinition
Zieldefinition
Zieldefinition
Zieldefinition
Kosten und Finanzierung
Erklärungen und Abschluss

Antrag Projektförderung 2025

im Rahmen der Fachförderrichtlinie zur Stärkung demokratischer Bildung, Förderung zivilgesellschaftlicher Teilhabe und des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der Partnerschaft für Demokratie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ der Stadt Leipzig im Rahmen der Förderprogramme des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ und des Landespräventionsrates Sachsen. Das Förderjahr entspricht dem Kalenderjahr des Projektes (01.01. - 31.12.). Die Stellung eines Förderantrages vor der Ausschreibung zum entsprechenden Förderjahr ist nicht möglich.

Sollte es keine Vereinsregisternummer geben, ist im Falle einer Neugründung ein entsprechender Nachweis bei Antragsstellung via Upload einzureichen.

 

Bankverbindung

Maßnahme/Projekt

Projektbeschreibung


Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens ab dem Tag der Ausschreibung des jeweiligen Förderjahres und der
Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf
Projektförderung abgeleitet werden.

Zieldefinition des Projektes

nach Handlungszielen

Zieldefinition des Projektes

nach Raum und Zielgruppe

Zielgruppen

Zieldefinition des Projektes

Formulieren Sie die Projektziele anhand der SMART-Kritierien (spezifisch - messbar - attraktiv - realistisch - terminiert). Bitte keine "Ja" und "Nein" Antworten.

Das Förderziel muss klar und eindeutig formuliert sein. Es ist konkret auf die geförderte Maßnahme zu beziehen.

 

Bitte beschreiben Sie hier, woran Sie erkennen können, dass das Ziel erreicht wurde.

 

Das Ziel ist so formuliert, dass es einen erkennbaren Mehrwert für die Zielgruppe bietet und im Sinne der Förderziele besonders förderwürdig erscheint.

Das Förderziel muss tatsächlich erreichbar und vom Antragsteller beeinflussbar sein.

Stellen Sie kurz die wesentlichen zeitlichen Projektabschnitte dar.

Zieldefinition des Projektes

Kosten und Finanzierung

Im Falle einer Zuwendung wird diese als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung für den oben genannten Projektzeitraum gewährt. Die Zuwendung ist zweckgebunden. Sie darf nur nach den Bestimmungen der Fachförderrichtlinie zur Stärkung demokratischer Bildung, Förderung zivilgesellschaftlicher Teilhabe und des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Förderrichtlinie “Demokratie leben!“ verwendet werden.

 


 

Kosten- und Finanzierungsplan

Eine möglichst detaillierte Aufstellung der Kosten dient als Grundlage für die Förderentscheidung. Im Rahmen der Zuwendung werden Maßnahmepauschalen (vgl. Punkt 3) gewährt. Wir bitten dennoch um Ausfüllen der Punkte 1 und 2, im Sinne der finanziellen Transparenz. Im Folgenden wird das Berechnungsverfahren ausführlicher dargestellt.

 

Füllen Sie bitte folgende Tabellen aus:

1. Projektausgaben

2. Einnahmen über Eigen- und Drittmittel

3. Zuwendung der Stadt Leipzig über Pauschalen

4. Anschließend erhalten Sie einen Überblick der Gesamtaufstellung mit der möglichen Fördersumme.

1. Projektausgaben

2. Einnahmen

Eigenmittel

dazu zählen auch Einnahmen aus Spenden, Eintrittsgeldern, Teilnahmegebühren im Rahmen des beantragten Projekts / der beantragten Maßnahme, Einbringen von Sach- / Personalleistungen


Drittmittel

Förderungen durch Dritte im Rahmen des beantragten Projekts / der beantragten Maßnahme, zum Beispiel durch Stiftungen, weitere Förderprogramme oder Institutionen


Hinweis: Die zu beantragende Zuwendung der Stadt Leipzig folgt in Schritt 3

3. Berechnung der Zuwendung der Stadt Leipzig

Die Förderung erfolgt über Pauschalen. Hier können Sie Ihre Pauschalen berechnen.

Honorarkostenpauschale
Mit der Honorarkostenpauschale sind die Honorare bzw.
Vergütungen, Reise,- Unterbringungs,- und Verpflegungs-
kosten für Honorarkräfte abgedeckt.
Aufwandsentschädigungen werden ebenfalls über die Ho-
norarkostenpauschale abgerechnet. Die Honorarkosten-
pauschale wird in Tagen gewährt. Für die Abrechnung einzelner Stunden für Vor- und Nachbereitung wird ein Stundensatz gewährt.


Teilnehmendenpauschale
Mit der Teilnehmendenpauschale sind Sachkosten wie
Reisekosten, Beschaffungen, Verbrauchsmaterialien, Öf-
fentlichkeitsarbeit und sonstige Kosten wie Miete, Ver-
pflegung und ähnliches abgedeckt.

4. Gesamtaufstellung

Die Stadt Leipzig fördert Projekte gemäß Fachförderrichtlinie mit einem angemessenen finanziellen Eigenanteil. Dieser liegt regelmäßig bei mindestens 10%. Bitte nutzen Sie die Checkbox bei Nichterreichen oder ändern Sie Ihre Angaben.

Erklärungen

Leipzig,

Wenn Sie den Button "Eingabe beenden und Antrag absenden" auswählen, erfolgt die Zustellung Ihres Antrags an das Referat Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Weiterhin wird ein PDF Dokument Ihres Antrags erstellt. Wir bitten Sie, dieses zu speichern.

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